Start Mietpreisbremse gilt nicht rückwirkend Mietpreisbremse in Hamburg

Mietpreisbremse in Hamburg

Die Balkone von Mietshäusern sind in der Abendsonne zu sehen. Am 14. Juni 2018 wird über den Rechtsstreit zur Mietpreisbremse entschieden. Der Mieter einer Hamburger Wohnung hatte seinen Vermieter verklagt und einen Teil der gezahlten Miete zurückverlangt, da der Vermieter seiner Meinung nach gegen die Mietpreisbremse verstoßen haben soll.

Die Balkone von Mietshäusern sind in der Abendsonne zu sehen. Am 14. Juni 2018 wird über den Rechtsstreit zur Mietpreisbremse entschieden. Der Mieter einer Hamburger Wohnung hatte seinen Vermieter verklagt und einen Teil der gezahlten Miete zurückverlangt, da der Vermieter seiner Meinung nach gegen die Mietpreisbremse verstoßen haben soll. Foto: Marcus Brandt/dpa