Elon Musk darf weiter Geldgeschenke an Trump-Wähler geben.
Elon Musk spricht bei einer Wahlkampfveranstaltung zur Unterstützung von Donald Trump. Bild: Matt Rourke/AP/dpa

Tech-Milliardär und Trump-Unterstützer Elon Musk darf weiter Geldgeschenke an Trump-Wähler*innen vergeben. Das hat gestern ein Gericht entschieden.

Elon Musks umstrittene Geldgeschenke an Trump-Unterstützer*innen sind laut einem Gericht legal. Philadelphias Bezirksstaatsanwalt Larry Krasner hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Tech-Milliardär Musk gestellt. In einer Anhörung vom 4. November lehnte ein Richter in Philadelphia diesen Antrag ab, wie unter anderem der Finanzdienst Bloomberg berichtete. Große Auswirkungen hat die Entscheidung nicht mehr – die Geldgeschenke sollten ohnehin mit dem Wahltag am heutigen Dienstag enden.

Mitte Oktober hatte Musk angekündigt, täglich eine Million Dollar an registrierte Wähler*innen in besonders hart umkämpften US-Bundesstaaten zu vergeben, die eine Petition unterzeichnen. Diese thematisiert „freie Meinungsäußerung und das Recht, Waffen zu tragen“ und wurde von Musks Organisation America PAC ins Leben gerufen. Die Abkürzung steht für Political Action Comittee und ist eine Lobbygruppe, die Trumps Wahlkampf in der aktuellen US-Wahl unterstützt. Die Aktion fokussierte sich auf hart umkämpfte Staaten wie die Swing States. Pennsylvania gilt als einer der wichtigsten Staaten in der aktuellen Wahl – hier verschenkte Musk den ersten Scheck.

Vorwurf einer illegalen Lotterie

Krasner hatte Musk vorgeworfen, eine illegale Lotterie zu betreiben. Musk hätte damit gegen ein Gesetz verstoßen. Das Gesetz verlangt, dass alle Lotterien in Pennsylvania staatlich reguliert werden. Die Verteidigung argumentierte, dass es keine zufällige Vergabe und somit keine Lotterie gab. Die Beschenkten würden für ihre Pro-Trump-Botschafterrolle bezahlt.

Das US-Wahlrecht verbietet es, Bürger*innen dafür zu bezahlen, dass sie zur Wahl gehen oder sich dafür registrieren. Musk argumentierte, die Geldgeschenke sollten nur der Petition mehr Aufmerksamkeit verschaffen. Kritiker*innen sehen jedoch ein Problem darin, dass nur registrierte Wähler*innen teilnehmen konnten. Das US-Justizministerium sprach eine Warnung aus.

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eck/dpa

Louisa Eck, Jahrgang 2002, schrieb in der 3. Klasse für die Schülerzeitung einen Artikel über einen Bauern, der Kastanien für seine Schweine sammelte. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war klar: Sie möchte Journalistin werden. Louisa studierte Medienwissenschaft in Köln. Auch ein Abstecher in die PR beim dortigen Institut der deutschen Wirtschaft brachte sie nicht vom Journalismus ab. In der Domstadt entdeckte sie neben ihrer Liebe zum Karneval auch ihr Talent für die Herstellung von veganem Gebäck. Seit ihrem Umzug in ihre Geburtsstadt Hamburg ruht ihr Froschkostüm. Im HAW Newsroom verteidigt sie jetzt Alaaf gegen Helau und Kölsch gegen Alt und Astra. Kürzel: eck