Das Fliegen mit einer Drohne wird in Deutschland immer beliebter. Die Deutsche Flugsicherung schätzt, dass bundesweit circa 400.000 Drohnen genutzt werden. In Hamburg steigt die Nachfrage nach dem neuen “Drohnen-Führerschein”.
Mit der Rubrik #FINKaboutit beleuchtet die Redaktion von FINK.HAMBURG regelmäßig relevante Themengebiete. Und trägt dafür die wichtigsten Fakten, News und Hintergrundinformationen zusammen.
Was muss man beim Fliegen mit einer Drohne beachten?
Am 06. April 2017 wurde vom Bundesverkehrsministerium ein “Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” erlassen. Hier sind alle Richtlinien festgehalten, an die sich Piloten halten müssen.
Für eine Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, braucht der Pilot eine Kennzeichnungspflicht. Es muss also die Adresse und der Name des Piloten auf der Drohne stehen. Wiegt das Fluggerät mehr als zwei Kilogramm braucht der Pilot den neuen Drohnen-Führerschein, der seit Oktober Pflicht ist. Bei mehr als fünf Kilogramm ist zusätzlich eine Flugerlaubnis Pflicht. Wichtig zusätzlich: Drohnenunfälle sind nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Es muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, denn diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ratsam ist eine Versicherung für Modellflieger.
In Hamburg gibt es aktuell nur ein Unternehmen, bei dem der Führerschein gemacht werden kann. Bei einem eintägigen Seminar werden den Teilnehmern die Themen Luftrecht, Meteorologie und Navigation näher gebracht. Nach dem Seminar findet eine Prüfung statt und danach wird das Zertifikat ausgehändigt. Der Führerschein kostet etwa 400 Euro.
Wie viel kostet eine Drohne und was kann sie?
Aktuell gibt es ganz unterschiedliche Drohnen zu kaufen. Die bekanntesten Hersteller sind DJI aus China und Parrot aus Frankreich. Zwischen den verschiedenen Modellen gibt es starke Preisunterschiede. Eine kleine Drohne, die keine Kamera hat, bekommt man schon ab 13 Euro. Sobald eine gute Kamera dabei sein soll, steigt der Preis. Eine Drohne des Herstellers Parrot kostet in der Liga 500 Euro und mehr. Bei DJI kostet die günstigste Drohne mit Kamera 599 Euro.
In die Drohnen der marktführenden Hersteller ist eine “NoFlyZones”-Funktion eingebaut. Sie soll den Piloten davor schützen, in Flugverbotszonen zu fliegen, denn die Drohne startet dann nicht. Weitere Funktionen sind zum Beispiel eine GPS-Unterstützung beim Fliegen, eine “Return Home”-Funktion, die dafür sorgt, dass die Drohne automatisch zum Piloten zurückkehrt und die “Activetrack”-Funktion, bei der ein Objekt fixiert wird und die Drohne dieses automatisch verfolgt.
Genehmigt und Verboten
Piloten brauchen keine gesonderte Erlaubnis zum Fliegen, wenn:
- ihre Drohne rein elektrisch betrieben ist,
- sie am Tag und in Sichtweite fliegen, mehr als 1,5 km Abstand zu Flughäfen und Krankenhaus-Hubschrauberplätzen einhalten
- sie nicht höher als 100 Meter fliegen.
Generell ist es verboten, außerhalb der Sichtweite zu fliegen. Daher sind in Deutschland auch Flugbrillen verboten, auf denen das Kamerabild zu sehen ist. Außerdem darf der Pilot nicht weniger als 100 Meter seitlich oder über Menschenansammlungen fliegen. Gleiches gilt für Industrie-, Militäranlagen, Anlagen zur Energiegewinnung, für Grundstücke von Verfassungsorganen sowie für Bahnanlagen und Bundesfernstraßen. Ein Flug über Katastrophengebieten ist ebenfalls untersagt, außer man hat eine Sondergenehmigung. Auch verboten ist es, private Grundstücke zu filmen, außer der Eigentümer hat einer Erlaubnis erteilt.
Hallo Julian, vielen Dank für deinen übersichtlichen Artikel zum Thema Drohnen – die Grafik ist dir übrigens sehr gut gelungen und gefällt und besser als die Grafik des BMVI 😉 Nur fehlt uns in der Grafik eindeutig der Hinweis auf die Versicherungspflicht – öfter erhalten wir Anfragen, ob denn auch kleine Drohnen einen speziellen Schutz benötigen und hier lautet die Antwort: grundsätzlich benötigt jeder einen speziellen Versicherungsschutz und die Privathaftpflichtversicherung leistet nur unzureichend.