Das Gemälde von Howard Chandler Christy zeigt die Gründungsväter beim Unterzeichnen der Verfassung der Vereinigten Staaten.
Das Gemälde von Howard Chandler Christy zeigt die Unterzeichnung der Verfassung der Vereinigten Staaten. Bild: Gerd Altmann/Pixabay

Früher entschieden weiße, männliche Protestanten, wer die USA regiert. Frauen, von Sklaverei betroffene Personen, und Menschen jüdischen Glaubens hatten lange Zeit kein Wahlrecht. Auch heute noch dürfen nicht alle Amerikaner*innen wählen.

Das Wahlrecht der Vereinigten Staaten von Amerika gibt es seit 1787. Trotzdem dürfen erst seit knapp sechzig Jahren alle Amerikaner*innen wählen – zumindest fast alle. George Washington, der erste Präsident der USA, entwarf die erste Verfassung gemeinsam mit sechs weiteren Gründungsvätern und legte damit den Grundstein des Wahlrechts.

Zur Zeit Washingtons gab es klare Vorstellungen davon, wem es erlaubt sein soll, zu wählen und wem nicht. Weiße Männer protestantischen Glaubens mit einem bestimmten Maß an Eigentum durften an die Urne. In Ausnahmefällen, wie in New Jersey, konnten in den 1780er und 1790er Jahren Frauen, meist wohlhabende Witwen, ihre Stimme abgeben. 1807 wurde dieses Recht aber wieder entzogen. Neben Frauen war es unter anderem Sklaven, Bediensteten, Katholiken und Juden untersagt, wählen zu gehen.

Schon kurz nach Veröffentlichung der Verfassung, zweifelten die Väter bereits am Wahlrecht.

Wahlmänner als Absicherung

Schon kurz nach Veröffentlichung der Verfassung, zweifelten die Verfassungsgründer bereits am Wahlrecht. Es gab aus ihrer Sicht zu viele ungebildete oder nicht vertrauenswürdige Wähler. Sie erfanden das Electoral College. Das Verfahren war nun wie folgt: Die berechtigten Wähler konnten für die jeweiligen Wahlmänner im Electoral College abstimmen. Das letzte Wort – und damit die Wahl des neuen Staatsoberhaupts – blieb bei den Wahlmännern selbst. Dieses Abstimmungsverfahren besteht bis heute. Im Laufe der Zeit wurde die Verfassung allerdings durch 27 Zusatzartikel ergänzt.

Erste Lockerungen für Männer

Die ersten Lockerungen des Wahlrechts betrafen die Glaubenszugehörigkeit und den Besitz. Während bei der ersten Präsidentschaftswahl nur rund ein Viertel der männlichen, erwachsenen Bevölkerung wahlberechtigt war, erhielten um 1830 die meisten (weißen) freien, männlichen Amerikaner das Wahlrecht – wenn sie mindestens 25 Jahre alt waren.

Nach dem Ende des Amerikanischen Bürgerkriegs und damit der Abschaffung der Sklaverei im Jahr 1865 wurde die Verfassung 1870 um den Zusatzartikel 15 erweitert. Dieser lautet übersetzt:

Das Wahlrecht der Bürger der Vereinigten Staaten darf von den Vereinigten Staaten oder einem Einzelstaat nicht auf Grund der Rassenzugehörigkeit, der Hautfarbe oder des vormaligen Dienstbarkeitsverhältnisses versagt oder beschränkt werden.

Fortan durften Männer, die zuvor in Leibeigenschaft lebten, wählen – theoretisch zumindest. In den Südstaaten überlegte man sich neue Wege, um Afroamerikaner vom Wählen abzuhalten oder ihnen das Wahlrecht gänzlich zu verweigern. Es gab unter anderem Einkommens- oder Steuerhürden sowie Lese- und Verständnisprüfungen. Frauen durften unabhängig von ihrer Hautfarbe weiterhin nicht wählen.

Über 100 Jahre später: Frauen dürfen wählen

Nach vielen Jahren der Proteste und Demonstrationen auf den Straßen Amerikas, gab es Frauen, die sich trauten, offen die Verfassung anzugehen. 1872 stellte sich die Kommunistin und Börsenmaklerin Victoria Woodhull als Präsidentschaftskandidatin auf, was zu Aufruhr in der Frauenbewegung führte. Im Jahr 1916 wurde mit Jeanette Rankin aus Montana die erste Frau ins Repräsentantenhaus gewählt. Am 18. August 1920 war es schließlich so weit:

Das Wahlrecht der Bürger der Vereinigten Staaten darf von den Vereinigten Staaten oder einem Einzelstaat nicht auf Grund des Geschlechts versagt oder beschränkt werden.

Der 19. Zusatzartikel, der besagt, dass Frauen ein uneingeschränktes Wahlrecht erhalten, wurde offiziell in die Verfassung mitaufgenommen. Folglich durften US-Amerikanerinnen erstmals bei der 34. Präsidentschaftswahl am 2. November 1920 ihre Stimmen abgeben.

Wahlrecht für (fast) alle

Im Zuge der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung (Civil Rights Movement) in den 1950er und 1960er Jahren wurde die rechtliche Gleichstellung von Schwarzen und Weißen in den Vereinigten Staaten gefordert. Angeführt von Martin Luther King Jr. setzte sich die Bürgerrechtsbewegung gegen Rassismus ein. Dazu zählten unter anderem die diskriminierenden Wahlpraktiken, die das Wählen erschwerten oder gänzlich verhinderten. Die Lesetests und weitere bürokratische Einschränkungen wurden schließlich durch den „Voting Rights Act“ im Jahr 1965 verboten. 1970, 1975 und 1982 wurde das Gesetz vom Kongress erneut verabschiedet und verschärft.

Mehrere Männer stehen um einen Tisch, an dem ein Mann einen Vertrag unterzeichnet. Bild: WikiImages/Pixabay
Lyndon B. Johnson unterschreibt den Civil Rights Act. Bild: WikiImages/Pixabay

Im Jahre 1971 wurde das Mindestalter zum Wählen auf 18 Jahre gesenkt. Seitdem dürfen alle US-Amerikaner*innen, die mindestens 18 Jahre alt und nicht vorbestraft sind sowie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben, an der Präsidentschaftswahl teilnehmen. Auch im Ausland lebende US-Bürger*innen besitzen das Recht zu wählen.

Ausnahmen gibt es jedoch immer noch. So wird in manchen Bundesstaaten Gefängnisinsassen und Menschen mit einer Vorstrafe das Wahlrecht entzogen. Bestimmte Straftaten – darunter Kapitalverbrechen, illegaler Waffenbesitz, schwerer Betrug oder Drogendelikte – führen auch nach der Haftentlassung zum Wahlrechtsentzug. Laut einer Datenbank der Universität Minnesota (Stand 2022) sind insgesamt vier Millionen Menschen aufgrund einer vorangegangenen Verurteilung in den USA von den Wahlen ausgeschlossen.

Durch Hochverrat in Deutschland ausgeschlossen

Und wie ist das in Deutschland? Bei der Bundestagswahl sind laut Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes alle Deutschen wahlberechtigt, die mindestens 18 Jahre alt, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind in Deutschland laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. Das ist jedoch nur für zwei bis maximal fünf Jahre möglich. Gründe dafür sind beispielsweise Straftaten, wie die Vorbereitung eines Angriffskrieges, Hochverrat gegen den Bund oder Abgeordnetenbestechung.

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Lara Kitzinger, geboren 1999, würde gerne mal in New York leben. Aber nur kurz, denn ihr eigentliches Ziel ist Sankt Peter-Ording. An der Nordseeküste würde sie nicht nur leben wollen, sondern auch eine Lokalzeitung gründen. Die ersten Erfahrungen dafür sammelte sie beim “Pinneberger Tageblatt”. Bei einem Bericht über die besten Cafés im Kreis bekam sie kein einziges Stück Kuchen. Kein Problem: Lara backt einfach selbst. Studiert hat sie Kommunikation und Medienmanagement an der Fernuni IST, nebenbei für Netzwelt.de über Filme und Serien geschrieben. Zu Hause in Buchholz hat Lara eine Holsteiner Stute. Mit der will sie irgendwann am Strand von Sankt Peter-Ording entlang zur Arbeit reiten. Kürzel: lak

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