
Am gestrigen Mittwoch äußert sich Christina Block zu ihren Tagebucheinträgen im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung. Ein Verteidiger stellte einen Befangenheitsantrag. Die Sitzung wurde wegen Krankheit vertagt.
Am gestrigen Mittwoch war der 19. Verhandlungstag des Prozesses wegen mutmaßlicher Kindesentführung gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block. Aufgrund eines plötzlich aufgetretenen Krankheitsfalles eines Prozessbeteiligten brach die Vorsitzende Richterin die Verhandlung frühzeitig ab. Der heutige Termin fällt aus. Zuvor war das digitale Tagebuch der 52-Jährigen und eine mögliche Befangenheit des zuständigen Gerichts Thema gewesen.
Beschlagnahme ihres Tagebuchs führt zu Befangenheitsantrag
Im Fokus des gestrigen Verhandlungstages lagen die digitalen Tagebucheinträge von Christina Block. Zuvor war sie eindeutig gegen die Nutzung ihres Tagebuchs als Beweismittel gewesen. Nachdem aber in den Medien bereits über die Inhalte berichtet wurde, habe sie sich entschieden, Fragen zu den Einträgen ihres Tagebuchs zu beantworten.
Blocks Verteidiger Ingo Bott wandte ein, dass Blocks Handy, auf dem die Tagebuchenträge gefunden wurden, nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt worden sei. Deshalb dürften die Daten nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden. Das Gericht lehnte dies ab.
Gestern stellte der Verteidiger eines Mitangeklagten einen Befangenheitsantrag. Das Gericht sei voreingenommen, hieß es in der Begründung. Dass die elektronischen Beweismittel deshalb wichtig seien, weil sich die Angeklagten nicht geständig zeigten, habe Voreingenommenheit offenbart. Hintergrund ist eine nachträgliche Entscheidung des Gerichts, Handys, Dateien und weitere Gegenstände doch noch als Beweismittel zuzulassen. Erst vor wenigen Tagen waren die sichergestellten Datenträger rückwirkend für beschlagnahmt erklärt worden.
Die Kammer nahm den Antrag zur Kenntnis. Nun muss eine andere Strafkammer darüber entscheiden. Auch die Verteidiger von fünf weiteren Angeklagten – darunter die Anwälte von Christina Block und ihrem mitangeklagten Lebensgefährten Gerhard Delling, schlossen sich dem Antrag an.
Trotz der Einwände ihres Verteidigers gegen die Zulassung elektronischer Beweismittel nahm Block Stellung und beantwortete die zuvor schriftlich eingereichten Fragen der Nebenklage, gestellt von ihrem Ex-Mann als Nebenkläger und dessen Anwalt. Zentral war ein Tagebucheintrag, den sie kurz vor der Entführung ihrer Kinder verfasst hatte: „Ich hoffe so sehr, dass es nun langsam losgeht.”
Kinderpornographie-Vorwurf gegen Christina Blocks Ex-Mann
Block berichtete, dass sie am Geburtstag ihres Sohnes in großer Sorge um ihre Kinder gewesen sei. Der Leiter der israelischen Sicherheitsfirma, der später die Entführung der Kinder durchgeführt haben soll, habe ihr von einem Kinderpornografie-Verdacht gegen ihren Ex-Mann berichtet. Schon Monate zuvor habe eine Mitarbeiterin der Firma von einer „Bombe” gesprochen. Wenn diese platzen würde, könne dies alles um ihren Ex-Mann herum erschüttern.
Block schilderte, sie habe darauf vertraut, „dass die Polizei meine Kinder vielleicht endlich aus diesem mir jetzt sogar noch gefährlicheren Umfeld befreit.” Tag für Tag habe sie auf eine Rückmeldung von Staatsanwaltschaft oder Polizei zum Stand der Ermittlungen gewartet. „Allein wegen des Worts Kinderpornografie habe ich jeden zweiten Tag bei der Polizei angerufen”, sagte Block. Doch eine Reaktion sei ausgeblieben. Je weniger sich die Behörden dafür zu interessieren schienen, desto mehr sei sie in Panik geraten.
Ex-BND-Chef gibt keine Auskunft
Am gestrigen Verhandlungstag waren keine Zeugen geladen. Ursprünglich sollte der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, aussagen. Dieser beruft sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht. Gegen ihn läuft ebenfalls ein Verfahren. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 79-Jährigen vor, an einem ersten Entführungsversuch der beiden jüngsten Kinder von Christina Block im November 2022 beteiligt gewesen zu sein. Er weist die Vorwürfe zurück.
Eskalation eines Sorgerechtstreits
Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House”, Eugen Block, soll während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer vier Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns zu entführen. Die 52-Jährige bestreitet das. Block ist in dem Prozess eine von sieben Angeklagten. Blocks Lebenspartner, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling, ist wegen Beihilfe angeklagt. Er bestreitet ebenfalls, etwas Unrechtes getan zu haben.
Mit dem Prozess geht es am 6. November weiter.
hta/dpa
Hasset Tefera Alemu hasst Superlative. Skalen von eins bis zehn haben ihrer Meinung nach nur neun Skalenpunkte, und weil sie so viele Filme liebt, verrät sie ihren Lieblingsfilm nur ungern. Geboren 2001 in Stuttgart hat sie ihren Dialekt mittlerweile abgelegt. Grund dafür sind vermutlich die zehn Jahre ihrer Kindheit, die sie in Hessen verbrachte. Für das Studium der Publizistik und des Strafrechts zog Hasset nach Mainz. Beim Praktikum bei netzpolitik.org lernte sie zu erklären, was Open Source eigentlich bedeutet. In Hamburg hofft Hasset, endlich den einzig relevanten Superlativ zu finden: den besten Kaffee Deutschlands. Kürzel: hta







