Die Anti-Gender-Initiative scheiterte mit ihrem Volksbegehren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht.
ARCHIV - 09.08.2024, Hamburg: Bei einer Unterschriftensammlung der Hamburger Initiative «Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung» liegen Info-Karten und Unterschriftenlisten zu dem Volksbegehren auf einem Stehtisch. (zu dpa: «Anti-Gender-Initiative scheitert auf ganzer Linie») Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Hamburgs Verfassungsgericht hat sämtliche Anträge der Anti-Gender-Initiative zurückgewiesen. Der Initiative fehlten etwa 10.000 Stimmen für ein erfolgreiches Volksbegehren. 

Die Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung” ist mit ihrem Vorgehen gegen Bürgerschaft und Senat vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gescheitert. Das Gericht wies sämtliche Anträge der Initiative ab und stellte klar: Die Initiatoren seien für die meisten Anträge nicht antragsbefugt – und das Volksbegehren habe trotz Einwänden formell nicht die nötige Zahl an Unterschriften erreicht.

Die Hamburger Initiative hatte im Februar eine Klage gegen den Senat beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Sie warf ihm vor, die laut Verfassung der Stadt obliegende Durchführung von Volksbegehren so zu gestalten, dass ein Erfolg von vornherein ausgeschlossen sei.

Vorausgegangen war dem ein Volksbegehren der Initiative. Sie hatte eine Sprache „ohne Kunstwörter mit eingeschlossenen Sternen, Großbuchstaben oder Doppelpunkten” in der Hamburger Bildung und Verwaltung gefordert. Dafür hatte die Initiative im Sommer 2023 rund 55.100 gültige Unterschriften gesammelt. Das waren etwa 10.000 Stimmen weniger als für ein erfolgreiches Volksbegehren nötig gewesen wären.

Gendern in der Hamburger Verwaltung seit 2017 möglich

In der Hamburgischen Verwaltung ist es den Mitarbeitenden seit 2017 erlaubt neben geschlechtsneutralen Formulierungen auch Gender-Stern oder Gender-Doppelpunkt zu nutzen. Die Behörde hat mit „Hinweisen zur geschlechtersensiblen Sprache in der Hamburger Verwaltung“ Empfehlungen zum Thema gegeben.  

Die Anti-Gender-Initiative reagierte enttäuscht auf das Urteil vom Freitag. Sprecher Jens Jeep sprach von einem „schwarzen Tag für den Rechtsstaat“ und warf dem Senat vor, Volksbegehren durch mangelhafte Umsetzung ins Leere laufen zu lassen. „Kein Politiker sollte noch sagen, Hamburg sei ein Vorbild bei direkter Demokratie“, sagte Jeep.

Die Initiative sah den Termin in Sommerferien sowie eine fehlende Online-Beteiligungsmöglichkeit für das Scheitern des Volksbegehrens verantwortlich. Auch eine aus ihrer Sicht mangelhafte Information der Bevölkerung und zu wenige Eintragungsstellen kritisierten sie. Vor Gericht forderten die Initiatoren deshalb unter anderem, dass Volksbegehren künftig per Postwurfsendung angekündigt und besser zugänglich gemacht werden müssten.

Verfassungsgericht weist Forderung ab

Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler äußerte sich bereits bei der mündlichen Verhandlung am 6. Juni skeptisch gegenüber der Kritik der Initative. Dass das Volksbegehren in die Sommerferien fiel, wertete sie nicht als schwerwiegenden Mangel, schließlich habe die Initiative selbst durch ihre Anträge die Fristen mitbestimmt. Das Gericht sah für die Forderungen der Initiative keine ausreichende Grundlage. 

hmh/dpa

Hendrik Heiermann, Jahrgang 1998, prokrastiniert nicht, er tut andere wichtige Dinge. Statt sich seiner Traumkarriere als Eisverkäufer im Sommer und Lokomotivführer im Winter zu widmen, hat er sich dem Journalismus verschrieben.
Hendrik ist in Plochingen bei Stuttgart aufgewachsen, er studierte Spanisch und Lateinamerikastudien in Hamburg. Während eines Praktikums in Mexiko in einer Migrant*innenherberge half er bei einer Geburt, später startete er in Kolumbien einen spanischsprachigen Podcast über Migration. Seit Sommer 2024 schreibt er für “kohero”, ein interkulturelles Hamburger Stadtmagazin. Den Artikel über Eiscreme schreibt er morgen. Ganz bestimmt. (Kürzel: hmh)

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