
Hamburgs Bürgerschaft hat sich mehrheitlich dafür eingesetzt, mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen lassen, ob ein AfD-Verbotsverfahren möglich ist. Was nun passieren soll – und was das bedeutet.
Mit einer Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken hat die Hamburger Bürgerschaft für einen Antrag der rot-grünen Koalition gestimmt, ihren Senat zum Handeln aufzufordern. Sie wollen, dass sich der Senat für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzt, die prüfen soll, ob die AfD durch ein Verbotsverfahren verboten werden könnte.
Die AfD wurde im Mai 2025 vom Verfassungsschutz bundesweit als gesichert rechtsextrem eingestuft. Nachdem die Partei dagegen klagte, entscheidet aktuell das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren über die Einstufung. Solange diese Entscheidung aussteht, wird die AfD jedoch nicht als „gesichert rechtsextrem” bezeichnet. Grund dafür ist ein erfolgreicher Antrag der AfD. Mit einer sogenannten “Stillhaltezusage” wird das Gutachten des Verfassungsschutz über die Partei ausgesetzt, also weder zurückgenommen noch bestätigt.
SPD, Grüne und Linke stimmen für den Antrag
Ist die Entscheidung über die AfD als „gesichert rechtsextrem” gefallen und bestätigt diese die Einordnung des Verfassungsschutzes, soll der Senat sich für die AfD-Prüfgruppe einsetzen. Dafür stimmten die Abgeordneten mehrheitlich, auch mit Stimmen der Linken. Diese nannten das geplante Vorgehen aber zu langsam und forderten neben dem Antrag, dass sich die Hamburger Bürgerschaft einer Initiative aus Bremen anschließe. Dort soll der Bremer Senat eine Bundesratsinitiative organisieren, damit eine Mehrheit in der Länderkammer ein Verbotsverfahren der AfD im Bundesverfassungsgericht beantragen kann.
Die CDU stimmte nicht für die Prüf-Arbeitsgruppe. Sie stimmte der politischen Analyse zur Gefahr der AfD zwar zu, hält den von Rot-Grün vorgeschlagenen Weg aber für falsch. Die AfD in Hamburg sprach von parteipolitischer Hetze.
Kienscherf: “Keine Tagespolitik”
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dirk Kienscherf, meinte zur Prüfung eines AfD-Verbots: „Der Schutz unserer Demokratie ist keine Frage von Tagespolitik, sondern eine gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Notwendigkeit. Wenn eine Partei systematisch Menschenwürde relativiert, ausgrenzt und die Grundlagen unseres Rechtsstaats angreift, dann darf ein demokratischer Staat nicht wegsehen.”
Er wies darauf hin, dass Deutschland schon durch seine Geschichte zu verpflichtet sei, rechtzeitig zu handeln und die verfügbaren Instrumente seiner Demokratie zu nutzen, „nicht aus politischem Kalkül, sondern aus Verantwortung gegenüber unserer Verfassung und der offenen Gesellschaft, in der wir leben wollen”.
Hohe Hürden für ein Parteiverbot
Innensenator Andy Grote (SPD) erklärte, das Grundgesetz schütze auch diejenigen, die es ablehnten oder mit dem Grundgesetz unvereinbare Positionen und Werte verträten. Doch laut Grote gibt es Grenzen für diesen Schutz, nämlich „wenn eine Partei nicht nur extremistisch ist, sondern planvoll und mit Erfolgspotenzial darauf hinarbeitet, die Verfassungsordnung substanziell zu beschädigen oder eben auch zu beseitigen”.
Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt die Voraussetzungen eines Parteiverbots auf ihrer Website so: „Eine Partei darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verboten werden. Es muss nachgewiesen sein, dass die Partei gegen unsere Verfassung verstößt. Außerdem muss es auch wahrscheinlich sein, dass die Partei mit ihren Aktionen Erfolg hat und die Demokratie tatsächlich bedroht ist. Dies kann nur in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beurteilt werden.”
Ob das bei der AfD so ist, ist momentan unklar. Deshalb soll dies laut dem Antrag der Hamburger Bürgerschaft zunächst in der Arbeitsgruppe ausführlich geprüft werden. Um das Ergebnis möglichst aussagekräftig zu gestalten, sollen laut Antrag auch zuständige „Sicherheitsbehörden und externe wissenschaftliche Expertise” mitarbeiten. Erst nach einem belastbaren Ergebnis der Arbeitsgruppe würde das Verbotsverfahren unterstützt werden. Dafür würde sich der Senat dann einsetzen. Das Verbot einer Partei in einer Demokratie gilt als äußerstes Mittel, deshalb sind die Hürden dafür hoch.
In Deutschland wurden bisher zwei Parteien erfolgreich verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgeorganisation der nationalsozialistischen Partei (NSDAP), und im Jahr 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Kein Verbot gab es für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 2017, weil das Bundesverfassungsgericht keine Anhaltspunkte sah, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich umsetzen könnte.
ans/dpa
Alles ist politisch. Auch die Frage, ob Bier schmeckt oder nicht. Zumindest wenn es nach Anny Norma Schmidt, Jahrgang 2001, geht. Sie bestellt lieber Sekt. Dafür erntet sie in ihrer Heimat Dithmarschen schiefe Blicke. Vielleicht fiel ihr daher der Abschied 2021 in Richtung Magdeburg leicht, um dort Journalismus zu studieren. Ist sie nicht baden oder joggen, sitzt Anny gerne im Café, entweder in ein Buch oder in eine Diskussion über Feminismus und Nachhaltigkeit vertieft. Anny hat schon diverse Praktika bei Lokalzeitungen hinter sich, weil sie es wichtig findet, im Gespräch zu bleiben - sogar über Bier. Kürzel: ans







