Den Organspendeausweis gibt es als Pappkärtchen oder zum Selbstausdruck
Den Organspendeausweis gibt es als Pappkärtchen oder zum Selbstausdrucken. Foto: BzgA

Mehr als 10.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan. Im europäischen Vergleich gehört Deutschland damit zu den Schlusslichtern. Vielleicht auch, weil viele nicht genug über das Verfahren wissen. 10 Fakten.

Mit der Rubrik #FINKaboutit beleuchtet die Redaktion von FINK.HAMBURG regelmäßig relevante Themengebiete. Und trägt dafür die wichtigsten Fakten, News und Hintergrundinformationen zusammen.

1. Warum ist ein Organspendeausweis so wichtig?

Ob für oder gegen die Organspende: Ein Ausweis ist für alle wichtig. Er sorgt für Klarheit, entlastet die Angehörigen und kann Leben retten. In der Karte steht, welche Organe gespendet werden dürfen. Im Notfall kann ein Organ dadurch schnell entnommen und transplantiert werden. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, nimmt mit dem entsprechend ausgefüllten Ausweis seinen Angehörigen eine schwere Gewissensfrage ab. Sie entscheiden im Todesfall, was mit den Organen des Verstorbenen passieren soll – und im Zweifelsfall gegen die Entnahme. Derzeit warten 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan – doch im vergangenen Jahr gab es in Deutschland nur 857 Organspender. Diese Zahl könnte höher sein, wenn mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentieren würden.

Organspendeausweis
Quelle: BzgA

2. Was steht auf dem Organspendeausweis?

Der Ausweis hat zwei Seiten. Auf der Vorderseite stehen Name und Adresse. Auf der Rückseite gibt es mehrere Auswahlmöglichkeiten. Zum Ausfüllen braucht man kein Vor- oder Fachwissen.

3. Was muss ich ausfüllen?

Name, Adresse und Unterschrift sind Pflicht, der Rest hängt von der eigenen Entscheidung ab. Mit einem Kreuzchen kann man sich grundsätzlich für oder gegen eine Organspende entscheiden. Wer bestimmte Organe spenden oder ausschließen möchte, kann dies handschriftlich ergänzen.

4. Welche Organe können gespendet werden?

Nach dem Tod eines Menschen kommen mehrere Organe in Frage. So können Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm transplantiert werden.

5. Wer darf einen Organspendeausweis besitzen?

Das Alter des Organspenders spielt so gut wie keine Rolle. Es kommt vor allem auf den Zustand des Organs an. Deshalb gibt es auch keine Altersbestimmungen für den Organspendeausweis. Kinder können ab dem 14. Geburtstag einer Organspende widersprechen. Ab 16 Jahren können Jugendliche selbst entscheiden, ob sie spenden möchten oder nicht.

6. Wie lange ist ein Ausweis gültig?

Der Organspendeausweis hat kein Ablaufdatum – und auch keine Mindestlaufzeit. Wer seine Entscheidung auf dem Ausweis ändern möchte, füllt einfach einen neuen aus und vernichtet den alten. Der Ausweis kostet nichts und kann beliebig oft bestellt oder selbst ausgedruckt werden.

7. Wo sollte der Ausweis aufbewahrt werden ?

Am besten ist der Organspendeausweis im Portmonnaie aufgehoben. Rettungskräfte und Mediziner haben ihn dadurch im Notfall schnell zur Hand. Das entlastet auch die Angehörigen, die im Todesfall nicht nach dem Ausweis suchen müssen.

8. Wie ist die Organspende in Deutschland geregelt?

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das heißt, dass man der Organspende zu Lebzeiten zugestimmt haben muss – am besten schriftlich. Fehlt eine solche Entscheidung, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person gefragt. Deshalb wird die Entscheidungslösung auch oft als erweiterte Zustimmungsregelung bezeichnet. Sie gilt auch in anderen europäischen Ländern, zum Beispiel in Dänemark, Griechenland, Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz und der Türkei.

9. Wie regeln andere Länder die Organspende?

In einigen europäischen Ländern gibt es die Widerspruchsregelung. Das bedeutet, dass jede Person nach dem Tod zum Organspender werden kann, wenn sie einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Die Angehörigen haben kein Widerspruchsrecht. Diese Regel gibt es zum Beispiel in Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn. In manchen Ländern können die Angehörigen der Organentnahme widersprechen. In Belgien, Finnland, Norwegen und Russland spricht man deshalb von der Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen. Bulgarien hat eine besondere Regelung: Die Organentnahme ist hier “im Notstand” immer zulässig. Selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs kann es zur Organentnahme kommen.

10. Wie denken die Deutschen über Organspenden?

Rund 80 Prozent der Deutschen sind der Organspende gegenüber positiv eingestellt. Das geht aus einer Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hervor. Nur knapp jeder Fünfte sagt, er sei “wahrscheinlich nicht” oder “bestimmt nicht” zu einer Organspende bereit. Trotzdem hat nur jeder Dritte einen Organspendeausweis ausgefüllt.