Am Dienstagnachmittag wurde die Entscheidung über die Klagen gegen die geplante Elbvertiefung verkündet. Foto: Heimken/dpa
Am Dienstagnachmittag wurde die Entscheidung über die Klagen gegen die geplante Elbvertiefung verkündet. Foto: Heimken/dpa

Der letzte Schwung von Klagen gegen die Elbvertiefung ist durch: Auch diesmal scheiterte ein Anwohner mit seinen Einwänden. Dennoch müssen die Bagger noch warten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Einwände von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese seien nicht begründet gewesen, urteilte der Senat in Leipzig. Damit sind nun sämtliche der ursprünglich zwölf Klagen gegen die Elbvertiefung abgearbeitet.

Die Grundstücksbesitzer meinten, dass die Auswirkungen der Flussvertiefung von den Planern nicht korrekt beurteilt wurden. Sie hatten unter anderem zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Überflutung und einen Ausgleich möglicher Schäden gefordert. Dem stimmten die Richter nicht zu. Weder gefährde die Elbvertiefung die Standsicherheit des Elbhangs, noch seien die Lärmprognosen zu beanstanden.

Noch kein Beginn der Bauarbeiten

Doch noch beginnen die Bauarbeiten nicht. Im Februar hatten die Richter im Umweltverfahren den Planfeststellungsbeschluss für “rechtswidrig und nicht vollziehbar” erklärt. Sie hatten einzelne naturschutzrechtliche Mängel gesehen – etwa beim Schutz der seltenen Pflanze Schierlings-Wasserfenchel. In Hamburg wird seitdem an ergänzenden Planungen gearbeitet.

Die im Bündnis “Lebendige Tideelbe” vereinten Naturschutzverbände betonten, dass ihnen bisher keinerlei Unterlagen zu den überarbeiteten Planungen vorlägen. “Der Sachstand ist, dass die geplanten Baggerarbeiten nicht umgesetzt werden dürfen. Es liegt aufgrund von Verstößen gegen europäisches Naturschutzrecht keine rechtmäßige Genehmigung vor.” Überarbeitete Planungen seien für Januar 2018 angekündigt und würden von den Naturschützern “sehr genau studiert” werden.

mav/dpa