Verschleiertes Gesicht einer Frau.
Eine Frau trägt einen Niqab. An Hamburgs Schulen ab sofort Verhüllungsverbot. Foto: Boris Roessler/dpa

Seit Juni gilt an Hamburgs Schulen ein offizielles Verhüllungsverbot. Bei Missachtung des Gesetztes drohen Konsequenzen. 

Ab sofort dürfen Schülerinnen an Hamburgs Schulen nicht mit verhülltem Gesicht im Klassenraum sitzen. Das Verhüllungsverbot gilt neben dem Unterricht auch für schulische Veranstaltung aller Art. Das entsprechende Gesetz wurde von der rot-grünen Koalition als auch von der CDU und der AfD verabschiedet. Es ist seit Juni in Kraft.

Nur Verbot von kompletter Gesichtsverhüllung

In einem Schreiben an alle Schulen hat die Schulbehörde nun erläutert, wie mit der Neuregelung zu verfahren ist. So gilt als eine unzulässige Gesichtsverhüllung das Tragen eines Niqab oder anderen Gesichtsschleiers. Ausgenommen seien Kopftücher, die das Gesicht von den Augenbrauen bis zum unteren Kinnbereich frei lassen. Auch das Tragen einer medizinischen Maske, bei Vorliegen eines medizinischen Grundes, sei nicht verboten. Wer sich der Neuregelung widersetzt, muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen. Es kann auch ein Bußgeld drohen.

Die neue Regelung dürfe nicht zu einer sozialen Isolation oder Separation einzelner Schülerinnen führen, so die Schulbehörde. Insofern sollten Betroffene individuell pädagogische Betreuung angeboten und Elterngespräche geführt werden.

Keine bundesweite Regelung

Ein Verhüllungsverbot des Gesichts im Schulunterricht wird in Deutschland immer wieder diskutiert. Da für Bildungsangelegenheiten die Bundesländer zuständig sind, ist das Thema uneinheitlich geregelt.

Die Basis des Gesetztes bildet ein Fall des Hamburger Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem Jahr 2020. Das OVG hatte damals entschieden, dass das Verschleiern einer 16-jährigen muslimischen Schülerin nicht verboten werden kann, da keine gesetzliche Grundlage existiere. In Hamburg waren zuletzt zehn Fälle bekannt, in denen Mädchen und junge Frauen mit Gesichtsschleiern am Unterricht teilnahmen.

ika/dpa

Auf dem Laptop von Annika Eifert, Jahrgang 1999, sind schon viele Flüssigkeiten gelandet – Kaffee, Früchtetee, Nagellackentferner. Die gebürtige Hessin studierte in Erfurt Kommunikationswissenschaft und Management. Während dieser Zeit leitete sie das Non-Profit-Onlinemagazin „UNGLEICH“, das die Lebensqualität im Osten hervorhebt. Ein Praktikum im Social-Media-Team von „OMR 5050“ brachte sie schließlich nach Hamburg. Sie selbst nennt sich „TikTok Opfer“ und ist für jeden Trend zu haben. Bildschirmzeit? Bleibt ihr Geheimnis. Ihr Laptop ist immer noch in ständiger Gefahr – und deshalb gut versichert. Kürzel: ika