In drei Modellregionen geht die E-Patientenakte an den Start. Eine davon ist Hamburg. Künftig sollen dann alle Befunde und Laborwerte digital gebündelt für Praxen parat stehen.
Es hat lange gedauert und es wurde viel diskutiert. Nun geht die elektronische Patientenakte (ePA) an den Start. Ab dem 15. Januar wird die E-Patientenakte in drei Modellregionen getestet, bevor sie bundesweit eingesetzt werden soll. Eine von drei Modellregionen ist neben Franken und voraussichtlich Nordrhein-Westfalen auch Hamburg und das Umland. Über 300 Praxen, Apotheken und Krankenhäuser sollen die Patientenakte im Alltag testen.
E-Patientenakte als gebündelter Speicher
Von Mittwoch an bekommen alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte von ihrer Krankenkasse angelegt. Es sei denn, man lehnt dies aktiv ab. Die E-Akte soll ein digitaler Speicher für Befunde, Laborwerte und Angaben zu Medikamenten sein.
E-Akten waren bereits 2021 als wählbares Angebot eingeführt, wurden jedoch kaum genutzt. Mit einem Gesetz der Ampel-Koalition änderte sich dies: Jetzt sollen alle eine E-Akte bekommen, außer man widerspricht dem aktiv.
Zugang zu den Daten haben Ärtz*innen erst nach der Freigabe durch die Versicherten. Ähnlich wie bei der Bankkarte müssen die Patient*innen die medizinischen Daten mittels ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) freischalten.
Vor- und Nachteile der E-Akte
Vorteile der digitale Speicherung sollen zum Beispiel ein schneller Überblick über die Krankengeschichte sein. Besonders in Notfällen kann dies entscheidende Vorteile haben.
Nachteile können Datenlecks und Cyberangriffen sein. Durch die sensiblen Patient*innendaten kann Missbrauch entstehen. Auch Diskriminierung von Patient*innen steht als negativer Aspekt in der Diskussion. Zum Beispiel wenn bei Menschen mit psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen die Daten nicht nur von der behandelnden Praxis für Psychotherapie eingesehen werden könne. Über die elektronischen Daten seien Erkrankungen im Gesundheitssystem allgemein nachzuvollziehen.
- die unverschlüsselte Kartennummer auf der elektronischen Gesundheitskarte
- Mängel im Kartenausgabeprozess für sogenannte Instituts-und Heilberufsausweise
- den Erwerb gebrauchter Konnektoren (Kartenlesegeräte)
alf/kar/dpa