Seminar mit Tischen und Unterlagen darauf zur Arbeitsmedizin.
Das Projekt "anstageslicht.de" an der HAW Hamburg. Foto: Archiv Johannes Ludwig

Prof. Dr. Johannes Ludwig greift mit dem HAW-Projekt “ansTageslicht.de” die Arbeitsmedizin in Deutschland an. Der Vorwurf: Der Mainstream der Branche erstelle falsche Gutachten, um Berufserkrankungen nicht anerkennen zu lassen. Warum, erklärt er im Interview.

FINK.HAMBURG: Was haben Sie mit dem Dokumentationszentrum “ansTageslicht.de” in Ihrer Recherche zu Berufserkrankungen in Deutschland herausgefunden?

Johannes Ludwig.
Johannes Ludwig ist Professor für Medienbetriebswirtschaft an der HAW Hamburg. Foto: Archiv Johannes Ludwig

Wir haben herausgefunden, warum viele Menschen, die durch ihre Arbeit krank werden, nur in den allerseltensten Fällen eine Entschädigung bekommen. Eigentlich wären diese Entschädigungen durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zu zahlen. Aber die Unternehmer haben kein großes Interesse daran, viele Leute zu entschädigen, da das teurer für sie wird. Sie haben stattdessen sogar ein Interesse daran, arbeitsbedingte Gesundheitsschäden in möglichst wenigen Fällen anzuerkennen.

Um wie viele Menschen handelt es sich dabei?

Jährlich stellen 75.000 Menschen einen Antrag auf eine beruflich bedingte Erkrankung. Von diesen erhalten 27 Prozent eine Anerkennung, aber nur in 7 Prozent der Fälle zahlt die DGUV überhaupt. Das heißt, die DGUV überträgt die anderen 20 Prozent auf das allgemeine Krankenversicherungssystem, obwohl sie eigentlich selbst für diese Berufserkrankungen zuständig wäre.

Wie kann das sein?

Dafür sorgt die Branche der Arbeitsmedizin. Die Arbeitsmedizin hat eine völlig andere Philosophie als die Humanmedizin. Humanmedizin heißt: Wenn man krank wird, geht man zum Arzt oder ins Krankenhaus und wird behandelt. Bei der Arbeitsmedizin ist es umgedreht: Da muss man beweisen, dass man krank ist und diese Krankheit durch den Arbeitsplatz zustande gekommen ist. Um diesen Zusammenhang herzustellen, sind die Hürden so hoch, dass es in den wenigsten Fällen funktioniert. Die größte Hürde sind oft Arbeitsmediziner, die im Zweifelsfall jeden Zusammenhang abstreiten.

“Das ist Nun das Problem der Menschen, die beruflich krank werden und dann keine Hilfe bekommen.”

Und das Ergebnis?

Wir haben an vielen Beispielen unter namentlicher Nennung zeigen können, dass anerkannte und hochrangige Arbeitsmediziner wissenschaftliche Erkenntnisse in ihren Gutachten einfach weglassen oder teilweise schlichtweg falsche Gutachten erstellen. Das kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Ich bin ja selber Wissenschaftler und habe mir jedenfalls nicht vorstellen können, dass eine wissenschaftliche Disziplin so miserabel und teilweise falsch arbeiten kann. Das ist nun das Problem der Menschen, die beruflich krank werden und dann keine Hilfe bekommen.

Was wären da Beispiele?

Das berühmteste Beispiel bei den Arbeitsmedizinern ist der stellvertretende Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin, Stephan Letzel. Dieser hat in einem Fall per Gutachten ausgesagt, dass es keinen Zusammenhang zwischen Arbeit und Erkrankung gäbe. Der Betroffene ist aber bis zum Bundessozialgericht gegangen und das Gericht hat den Fall mit dem Wink an das Landessozialgericht zurückgegeben, zu schauen, ob es nicht doch eine Berufserkrankung wäre. Dann wurde ein neues Gutachten beauftragt, in dem genau das Gegenteil vom ersten Gutachten stand. So etwas ist in diesem Bereich Standard. Dieses Beispiel haben wir lückenlos dokumentiert.

Wie sind Sie bei Ihrer Recherche vorgegangen?

Wir haben uns ein Semester vorher mit den Fume Events beschäftigt, bei denen Flugreisende durch schadstoffbelastete Kabinenluft erkranken. Dabei haben wir festgestellt, welche Akteure daran beteiligt sind und beispielsweise beim Flugpersonal die Erkrankungen anerkennen müssen. In diesem Fall waren das die Berufsgenossenschaft Verkehr sowie einige Gutachter, die immer wieder auftauchten. Die haben wir uns näher angesehen und systematisch durchrecherchiert, wer da welche Rolle spielt und wer von wem bezahlt wird.

Absichtliche Fälschung von Gutachten: Das ist ein heftiger Vorwurf.

Gefälscht klingt immer relativ hart. Es gibt da so leichte diffuse Tricks, wie man bestimmte Dinge nicht unbedingt falsch macht, sondern zum Beispiel die Hälfte weglässt, z. B. bei Gutachten immer die Literatur und die Studien, die beispielsweise im Ausland oder anderswo gemacht worden sind. Und der Richter hat natürlich keine Ahnung. Der muss sich auf die Gutachter verlassen. So funktioniert dieses Spiel, und das wird vom Mainstream der Arbeitsmedizin durchgehend produziert.

“Wir können alles belegen.”

Ihre Recherche wurde in der “Süddeutschen Zeitung” und auf Ihrem Blog “anstageslicht.de” veröffentlicht. Was waren die Reaktionen?

Da ich seit vielen Jahren als investigativer Journalist arbeite, weiß ich, dass man alles, was man schreibt, auch belegen können muss. Es hat bisher von denjenigen, die wir angegriffen haben, keine Reaktion gegeben. Stattdessen gab es viele Leserzuschriften bei der “Süddeutschen Zeitung” und bei “anstageslicht.de” kamen viele Anfragen von Leuten an, die um Hilfe baten. Die haben gesehen, dass da endlich mal jemand dieses System offen gelegt hat und haben sich gefragt, ob er nicht auch uns helfen kann. Zur Zeit sind wir mit der Flut von Nachfragen völlig überfordert.

Hätten Sie mit einer Reaktion der Arbeitsmedizin gerechnet?

Ich habe nicht erwartet, dass die Arbeitsmediziner reagieren, weil sie unsere Recherchen nicht widerlegen können. Wir können alles belegen. Die werden ihre Anwälte gefragt haben und ich nehme an, dass die gute Anwälte haben. Wenn die Anwälte den von uns Angegriffenen sagen, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, die durch ein Dokument ganz klar belegt ist, dann haben sie keine Chance. Insoweit bin ich zufrieden. Das Einzige, was sie machen können, ist, mich zu ärgern, da sie mehr Geld haben als ich. Man könnte einen Journalisten durch Versuche, ihn vor Gericht zu zerren auf Trab halten, aber das ist bisher nicht eingetroffen.

Was sind jetzt die nächsten Schritte?

Als nächstes stellen die Grünen im Bundestag eine parlamentarische Anfrage, weil das, was wir jetzt als System aufgedröselt haben, nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Jetzt muss sich die Bundesregierung erklären, denn das ganze System ist gesetzlich beaufsichtigt und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet. Sie muss jetzt Antworten geben, warum dieses System so arbeitet und das Bundesministerium muss beantworten, warum es möglicherweise meint, dass das so in Ordnung ist. Auf die Antwort sind wir schon sehr gespannt.