Gottfried_Lorenz_Rehabilitation_von_Homosexuellen
Gottfried Lorenz (77) forscht seit Jahren zur Schwulengeschichte in Hamburg. Foto: Rüdiger Trautsch

Bis 1969 wurden Homosexuelle in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Jetzt sollen sie für dieses Unrecht entschädigt werden. FINK.HAMBURG sprach mit dem Historiker Gottfried Lorenz über die Schwulengeschichte in Hamburg.

Zwei Männer haben Sex. Es klingelt. Die Sittenpolizei steht vor der Tür. Es folgt ein Verhör auf der Wache. Zu solch einer Situation konnte es in der frühen Bundesrepublik kommen. Sexuelle Handlungen unter Männern waren bis 1969 generell strafbar. Rund 50.000 Männer wurden wegen des umstrittenen Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt, erhielten eine Geldstrafe oder landeten im Gefängnis.

Jetzt hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die verurteilten Opfer entschädigt werden sollen. “Die Rehabilitierung von Menschen, die alleine wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, ist wirklich überfällig”, sagt Bundesjustizminister Heiko Maas.

Gottfried Lorenz, ausgebildeter Historiker, forscht seit Jahren zur Schwulengeschichte in Hamburg und hat mit seinen Ergebnissen an der Entstehung des Gesetzentwurfs mitgewirkt. FINK.HAMBURG hat den 77-Jährigen zum Gespräch getroffen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Strafurteile aufgehoben und Opfer finanziell entschädigt werden. Für jedes aufgehobene Urteil ist ein Pauschalbetrag von 3000 Euro geplant, hinzu kommen 1500 Euro pro angefangenem Jahr in Haft. Allerdings nur dann, wenn die Betroffenen ausschließlich wegen homosexueller Handlungen und nicht zusätzlich wegen Missbrauch oder Körperverletzung verurteilt wurden.

Zusätzlich plant die Bundesregierung jedes Jahr 500.000 Euro an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zu geben. Sie will die Akzeptanz von Homosexualität in unserer Gesellschaft fördern.

Homosexuelle Handlungen wurden bei Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 mit dem Paragraf 175 unter Strafe gestellt. Die Nationalsozialisten verschärften die Vorschriften, die später von der Bundesrepublik übernommen wurden. 1969 wurde der Paragraf entschärft und 1994 endgültig abgeschafft.

FINK.HAMBURG: Herr Lorenz, ich habe davon gelesen, dass es in öffentlichen Toiletten in Hamburg Einwegspiegel gab, die von der Polizei zur Überwachung von Männern an der Pissrinne genutzt wurden. Sie sind selbst homosexuell – haben Sie das auch erlebt?

Das hat jeder von uns erlebt. Es gab zwei Dinge: Toilettenverbotsscheine und die Spiegelüberwachung. Toilettenverbotsscheine wurden eingeführt, weil Toilettenhäuschen (im Schwulenjargon “Klappen” genannt) beliebte Treffpunkte von Homosexuellen waren. Die Beschwerden von Toilettenbesuchern häuften sich. Aus den Reihen der Polizei kam dann der Vorschlag, Männern, die dort sexuelle Kontakte suchten, Verbote für bestimmte Toiletten in der Hamburger Innenstadt zu erteilen. Bei Verstößen konnte wegen Hausfriedensbruch Klage erhoben werden. Diese Klagen hat die Justiz in der Regel aber direkt in den Papierkorb geschmissen. Das wiederum hat die Polizei geärgert.

Der Verbotsschein umfasste bis zu 14 Toilettenhäuschen: darunter die noch heute existierende Toilette am Gerhart-Hauptmann-Platz. Da die Verbotsscheine nicht die gewünschte Wirkung zeigten, wurden später hinter den Spiegeln kleine Räume eingebaut, durch die der Toilettenraum von der Polizei eingesehen werden konnte.

Waren Sie selbst davon betroffen und wurde gegen Sie ermittelt?

Nein. Allerdings hat während meines Studiums in Saarbrücken ein Mann, mit dem ich Sex haben wollte, versucht, mich zu erpressen. Er forderte Geld, ich habe ihn sofort angezeigt. Ich wusste, dass bei einer Anzeige aufgrund einer Erpressung keine Strafe drohte. Die Polizei kam trotzdem, hat Fingerabdrücke genommen, Fotos gemacht und der Form halber ein Verfahren eingeleitet. Das war die unangenehmste Erfahrung meines Lebens und eine große nervliche Belastung. Sechs Wochen später bekam ich den Bescheid, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.

“Die Tür war zum Selbstschutz immer offen.”

Einige Jahre später ereignete sich noch ein anderer Vorfall: Ich bewarb mich als Schulleiter der deutschen Schule in Stockholm und war der einzige Bewerber, der Schwedisch konnte. Trotzdem wurde ich mit der Begründung abgelehnt, nicht verheiratet zu sein. Ich habe nicht weiter nachgehakt, weil ich kein Interesse daran hatte, die Sache an die große Glocke zu hängen. Ich war zu der Zeit Oberstufenleiter am Gymnasium in Glinde, hatte mein eigenes Büro und die Tür war zum Selbstschutz immer offen.

Wie offen sind Sie im privaten Kreis mit Ihrer Homosexualität umgegangen?

Es war nie ein großes Thema. Ich hatte bis zu meiner Pensionierung größtenteils heterosexuelle Freunde und war eben nicht verheiratet. Punkt! Große Fragereien gab es nicht. In dieser Hinsicht bin ich glimpflich davongekommen. Trotzdem war ich immer auf der Hut. Wer sexuell aktiv war, befand sich immer in Gefahr. Damit musste man als schwuler Mann meiner Generation leben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Urteile nach Paragraf 175 aufgehoben werden, bei denen die Sexualpartner damals über 14 Jahre alt waren und die sexuellen Handlungen einvernehmlich stattfanden. Wie lässt sich so etwas heute nachweisen?

Es wird in jedem Fall schwierig. Als Nachweis kann vor allem das eigene Urteil dienen. Die Akten der Urteile aus der Nachkriegszeit sind von den zuständigen Behörden aber weitgehend vernichtet worden. Günstig ist es, wenn die Betroffenen eine Kopie davon besitzen. Oft hängt es vom Zufall ab, ob Akten zum Beispiel beim Umzug des Opas in die Seniorenresidenz weggeschmissen wurden oder nicht. In den Gerichtsakten werden häufig auch Sexualpartner genannt. Wenn diese Person das Urteil bestätigen, ist das natürlich auch ein Nachweis. Eine weitere Möglichkeit ist eine eidesstattliche Erklärung, aber allein darauf wird man sich am ehesten bei geringen Strafen verlassen. Größere Strafen sind in der Regel im Verfahrensregister angegeben. Problematisch ist an dieser Stelle allerdings, dass das Verfahrensregister in Hamburg nur bis 1969 reicht.

Das Justizministerium rechnet mit bis zu 5000 Betroffenen, die ein Recht auf Entschädigung hätten. Wie viele Leute wären in Hamburg davon betroffen?

Es ist sehr schwer, für Hamburg Zahlen zu nennen. Bis 1969 wurden gegen etwa 900 Personen Prozesse geführt, ermittelt wurde gegen rund 3000. Wichtig ist, dass die Zahlen, die meinem Forschungsbericht zur Rechtssprechung nach Paragraf 175 in Hamburg zugrunde liegen, nur das in den Akten nachweisbare widerspiegeln.

Für Westdeutschland wird von 50.000 Verurteilten, aber 100.000 Ermittlungen ausgegangen. Das sagt schon: Im Visier waren wesentlich mehr Homosexuelle, als schließlich verurteilt worden sind. Die Zahl der Männer, die von der Polizei beobachtet, von Vermietern rausgeschmissen, als Homosexuelle nicht befördert oder von Bekannten angezeigt wurden, schätze ich deutlich höher ein. Es betrifft im Grunde die gesamte schwule Generation nach dem Krieg bis weit in die 1980er-Jahre hinein. Dazu kommen noch bisexuelle und auch heterosexuelle Männer, die einmal ausprobieren wollten, wie das mit dem schwulen Sex ist und dabei ertappt wurden.

Gegen viele Männer wurde jahrelang ermittelt und das Verfahren am Ende doch eingestellt. Wie kann man so etwas entschädigen? Ist das im Gesetz berücksichtigt?

Nein, die bloßen Ermittlungen sind im Entwurf nicht berücksichtigt. Anders sieht es aus, wenn jemand in Untersuchungshaft saß. Nach dem Krieg war das aber keine gängige Praxis mehr, weil die zu erwartenden Strafen oft nicht mehr allzu hoch waren. Bei den meisten Urteilen nach Paragraf 175 (Einstellungen, Freisprüche, Geldstrafen, Bewährungsstrafen sowie zu verbüßende Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr) werden am Ende “Minibeträge” als Entschädigung herauskommen.

“Viele Männer haben sich nach wie vor nicht geoutet und lehnen die Bezeichnung schwul ab.”

Ist die finanzielle Entschädigung aus Ihrer Sicht das richtige Mittel für die Rehabilitation?

Durchaus. Ich glaube vielen Männern ist aber am wichtigsten, dass sich der Staat als ehemaliger Verfolger bei den Betroffenen entschuldigt und eingesteht, dass ihnen als Schwulen Unrecht geschehen ist. Die Entschädigungssumme spielt bei vielen sicherlich nicht die entscheidende Rolle, ist aber als Symbolleistung willkommen. Es ist schwer zu sagen, wie viele Betroffene tatsächlich Gebrauch von der Möglichkeit machen werden, da der bürokratische Aufwand sehr hoch ist. Die Idee der jährlich zu leistenden Kollektiventschädigung an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erscheint mir sehr sinnvoll. Denn die Zahl der Männer, die eine individuelle Entschädigung erhalten, wird vermutlich eher gering sein.

Kürzlich habe ich von jemandem gehört, dass er damals zu Jugendarrest verurteilt wurde und sich nun fragt, ob er auch eine Entschädigung erhalten könnte. Bis jetzt hat er nie darüber gesprochen. Es kann durchaus sein, dass Männer jetzt hellhörig werden und sich melden. In der Regel herrscht eher Schweigen. Viele Männer haben sich bis heute nicht geoutet.

Woran liegt das?

Sie haben nach wie vor Angst, dass sie diskriminiert werden. Das ist auch einer der Gründe, warum sich so wenige Menschen bei dem Projekt “Archiv der Erinnerungen” der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld melden. In der älteren Generation wirkt die Verfolgungsangst nach: Viele Männer haben sich nach wie vor nicht geoutet und lehnen die Bezeichnung schwul als Eigenbezeichnung ab. Wenn ich mit Gleichaltrigen zusammenkomme, bin ich oft der Einzige, der nicht verheiratet ist. Der nicht versucht hat, durch eine Ehe ein normales Heteroleben vorzutäuschen. Das ist nicht nur auf Hamburg beschränkt.

Wann haben Sie sich vor Ihrer Familie geoutet?

Mein Outing hat die Kriminalpolizei im Zusammenhang mit dem geschilderten Erpressungsversuch übernommen. Sie erschien eines Tages bei meiner Mutter, die aus allen Wolken fiel. Damit war es dann erledigt. Meine Mutter hat meine Homosexualität nie ganz akzeptiert – das glaube ich zumindest. Meine Schwester und Großmutter hatten kein Problem damit, mein Vater war im Krieg gefallen. Ich habe meine Sexualität nie zur Schau gestellt und mich im Übrigen auch nie dafür interessiert, welche sexuelle Orientierung meine Freunde, Bekannten und Kollegen hatten.

Jörg Litwinschuh, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld findet: „Dieser Gesetzentwurf ist ein bedeutender Meilenstein auf dem langen Weg zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 StGB.” Sehen Sie das auch so?

Ja, eigentlich ist es der Schlussstein. Allerdings betrifft es nur den Bereich der Gesetzgebung. In der Gesellschaft sieht das ganz anders aus: Hier ist die Gefahr eines Rückschlags immer gegeben. Für viele Homosexuelle ist der Gesetzentwurf daher zumindest ein Zeichen für Akzeptanz und Gleichberechtigung durch die Regierung. Es bleibt zu hoffen, dass das augenblicklich liberale Klima nicht nur ein Zwischenhoch ist.