Hamburgische Bürgerschaft
Der Plenarsaal der Bürgerschaft im Hamburger Rathaus. Foto: Pixabay

Auch in Hamburg ist der Senat dazu verpflichtet, den Abgeordneten auf alles Antworten zu liefern, was sie gerne wissen möchten. Doch wie intensiv nutzen die Mitglieder der Bürgerschaft dieses Recht überhaupt?

Die mächtigste Waffe von Parlamentsabgeordneten gegenüber einer Regierung sind Anfragen. Denn mittels Anfragen kann die Arbeit der Ministerien und Behörden kontrolliert werden. In den meisten deutschen Parlamenten wird dabei zwischen kleinen und großen Anfragen unterschieden, so auch in Hamburg.

Schriftliche kleine Anfrage

Jeder Bürgerschaftsabgeordnete darf kleine Anfragen, die schriftlich bei der Bürgerschaftskanzlei eingereicht werden müssen, an den Senat stellen. Dieser muss die Anfrage innerhalb von acht Tagen schriftlich beantworten. Die kleinen Anfragen werden nicht im Parlament besprochen.

Doch wie viele Anfragen stellen unsere Volksvertreter eigentlich an den Hamburger Senat? Und wie verteilen sie sich auf die Fraktionen? Fakt ist: Die Anzahl der kleinen und großen Anfragen in der Bürgerschaft nimmt kontinuierlich zu. Während das Parlament in zwischen 1997 und 2001 insgesamt nur 3671 Anfragen an den Senat stellte, waren es von 2011 bis 2015 bereits 9776.

Die aktuelle Wahlperiode wird diesen Wert wohl noch einmal deutlich übertreffen. Abgesehen von der Tatsache, dass die Legislatur der Bürgerschaft erstmals fünf anstatt vier Jahre andauern wird, liegt die Zahl der Anfragen bereits jetzt, nach nur zweieinhalb Jahren, bei 7824. Dieser Trend hat bereits zu zahlreichen Kontroversen geführt, auch über das Antwortverhalten des Senats.

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“Wir mussten erst einmal die Arbeitsfähigkeit herstellen”

Große Anfrage

Große Anfragen können nur von den Fraktionen an den Senat gerichtet werden und bedürfen ebenfalls der Schriftform. Sie müssen innerhalb von vier Wochen schriftlich beantwortet werden. Die Anfrage selbst und die Antwort darauf werden auch im Parlament diskutiert.

Der genauere Blick auf die Fraktionen verrät: Die Regierungsfraktionen aus SPD und Grünen stellten in der laufenden Wahlperiode im Vergleich zur Opposition kaum Anfragen an den Senat. “Regierungsfraktionen üben ihr Kontrollrecht eher intern — zum Beispiel in Fraktions- und Arbeitsgruppensitzungen — aus. Das ist gelebte Praxis in jedem deutschen Parlament”, so Dirk Kienscherf, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion auf Nachfrage.

Tatsächlich bestätigen Zahlen aus dem Bundestag dies. Denn auch im Hohen Hause in Berlin haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in den vergangenen vier Jahren kaum Anfragen an die Bundesregierung gestellt. Während die Regierungsfraktionen in Hamburg im Schnitt noch zwei bzw. sechs Anfragen pro Abgeordnetem gestellt haben, kommen Union und SPD im Bundestag durchschnittlich nicht einmal auf eine einzige Anfrage.

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Unter den Oppositionsfraktionen in der Bürgerschaft sticht vor allem die FDP-Fraktion hervor. Im Schnitt stellte jeder FDP-Abgeordnete in der laufenden Wahlperiode bereits 241 Anfragen. Die AfD kommt hingegen nicht einmal auf die Hälfte dieser Zahl. “Die neugewählten Abgeordneten mussten sich in ihrer neuen Funktion erst einmal zurechtfinden und sich mit den Abläufen vertraut machen. Es mussten Räume angemietet, eine IT-Infrastruktur errichtet, und Mitarbeiter eingestellt werden”, begründet Robert Offermann, Sprecher der AfD-Fraktion.

Die Flut der Anfragen, insbesondere von der FDP, könne man darüber hinaus durchaus kritisch sehen, so der AfD-Sprecher. “Die FDP stellt teilweise auch immer wieder die gleichen Anfragen.”

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