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Polizeioberkommissar Tobias Hänsch von der Kontrollgruppe "Autoposer" einen Mercedes. Foto: Georg Wendt/dpa

Die Polizei geht gegen illegal aufgemotzte Autos vor. Beamte der Kontrollgruppe “Autoposer” haben sechs getunte Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen. Ein Fahrer bekam eine Strafanzeige.

Polizeibeamte der Kontrollgruppe “Autoposer” sicherten am Freitag einen Mercedes Benz, dessen Abgasanlage starken Lärm verursachte. Eine technische Überprüfung auf dem Polizeikommissariat ergab, dass nicht nur am Abgas manipuliert wurde, sondern auch die Rücklichter mit Folie überzogen waren.

In derselben Nacht stellten die Beamten bei zwei BMW fest, dass das Gewindefahrwerk unzulässig tief gedreht wurde. Eine Lärmmessung ergab bei einem der Autos einen Wert von 105 Dezibel. erlaubt sind nur 88 Dezibel. Der Fahrer des zweiten BMW erhielt eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Steuervergehens. Er hatte den Katalysator entfernt. Außerdem fehlte die Zulässigkeit für den Endschalldämper und das Sportlenkrad.

Ebenfalls aufgrund von unzulässigem Lärm, stellten die Beamten zwei weitere Autos sicher. Eine Schallpegelmessung ergab, dass sie mit einem Lärmpegel von 102 und 112 Dezibel deutlich über dem zulässigen Wert lagen. Am Sonntagabend erregte ein rasender Sportwagen mit litauischem Kennzeichen die Aufmerksamkeit der Kontrollgruppe. Während der Fahrzeugkontrolle wurde sowohl ein offener Luftfilter entdeckt, was das Abgasgeräusch deutlich verstärkt, als auch eine nicht zugelassene Abgasanlage. Alle Autos wurden von der Polizei zur Begutachtung sichergestellt.

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Polizeioberkommissar Tobias Hänsch von der Kontrollgruppe “Autoposer” überprüft in Hamburg einen Golf GTI. Foto: Georg Wendt/dpa

Die Kontrollgruppe “Autoposer” geht seit Anfang September gegen illegale Autorennen und sogenannte Poser (Angeber) in Hamburg vor, die mit aufheulenden Motoren auf ihre getunten Fahrzeuge aufmerksam machen. Insgesamt neun Beamte haben bisher über zwei Dutzend Autos sichergestellt.

Bei einem illegalen Autorennen in Hamburg kam im Oktober 2015 ein Mitfahrer auf der Rückbank ums Leben. Vorkommnisse dieser Art bewogen Bundestag und Bundesrat, das Gesetz zu verschärfen. Seit Mitte Oktober gelten illegale Rennen, auch Einzel-Rennfahrten, als Straftat und nicht wie zuvor als Ordnungswidrigkeiten. Den Teilnehmern droht Gefängnis, die Fahrzeuge können gerichtlich eingezogen werden.

fel/dpa