Mindestlohn-Bild.
Street Art mit Statement für den Mindestlohn (Symbolbild). Foto: Cherubino (CC BY-SA 3.0)

Die Hamburger Bürgerschaft hat entschieden, den Mindestlohn für städtisch Beschäftigte von rund neun auf zwölf Euro zu erhöhen. Die Änderung wird auch als Signal für die Privatwirtschaft gedeutet.

Die Hamburger Bürgerschaft hat am Mittwoch beschlossen, den Mindestlohn für städtische Beschäftigte auf zwölf Euro zu erhöhen. Davon profitieren auch die Beschäftigten der städtischen Betriebe und Unternehmen. Die rot-grüne Regierungsfraktion hatte den Beschluss eingebracht und darin formuliert, dass die tarifliche Umsetzung des Mindestlohns schrittweise erfolgen kann. Entsprechende Regelungen würden bis Anfang 2020 vereinbart.

Auch Linke und AfD stimmten für den Antrag. Die FDP stimmte dagegen, die CDU enthielt sich. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, Antje Möller, sagte: “Ich bin überzeugt, gemeinsam mit den Gewerkschaften werden wir in kurzer Zeit entsprechende Tarifverträge aushandeln, die über Hamburg hinaus als Maßstab gelten können”. Auch die privaten Arbeitgeber seien aufgefordert, nachzuziehen.

Schritt zu sozialer Gerechtigkeit

Der Koordinator für Gewerkschaftskontakte der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Wolfgang Rose, sagte dem “Hamburger Abendblatt”: “Unser Antrag ist ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit”. Der Lohn brauche ein Niveau, von dem man leben und Teilhabe an der Gesellschaft haben kann – während des Arbeitslebens und im Ruhestand.

dpa/er