Registrierungspflicht für Ferienwohnungen

Wohnraum Hamburg

Künftig müssen Vermieter ihre Ferienwohnungen registrieren.

Die Stadt Hamburg will künftig effektiver gegen die illegale Vermietung von Wohnraum an Touristen vorgehen, wie sie über Plattformen wie Airbnb stattfindet. Eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen soll Abhilfe schaffen.

Hamburg kämpft gegen die illegale Vermietung von Wohnraum als Ferienunterkünfte, die teilweise über Buchungsportale wie Airbnb organisiert wird. Gegenwärtig wird über Entwürfe für eine Novellierung des Hamburger Wohnschutzgesetzes bei den zuständigen Behörden abgestimmt. Das gab Staatsrat Andreas Rieckhof am Mittwoch bekannt. „Es sollte nicht sein, dass Wohnraum überwiegend zu touristischen Zwecken genutzt wird“, ergänzte er angesichts der Wohnungsknappheit in der Stadt.

Die durch den Stadtrat eingereichten Entwürfe sehen vor, dass Vermieter ihr touristisches Wohnraumangebot bei der Stadt registrieren und so eine Nummer erhalten, die auf allen Buchungsplattformen angegeben werden muss. Laut “Hamburger Abendblatt” sind 7.500 Anbieter betroffen.

Seit 1971 gilt das Verbot, Wohnraum zweckentfremdet zu nutzen. Der eigene Wohnraum darf nur als Ferienunterkunft vermietet werden, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt und dieser vom Vermieter mehr als sechs Monate im Jahr selbst bewohnt wird. Bleibt ein Hauptmieter in seiner Wohnung und vermietet weniger als die Hälfte der Fläche, ist dies gesetzlich möglich – beispielsweise wenn das Gästezimmer als vorübergehende Ferienunterkunft vermietet wird.

Grund für die Registrierungspflicht ist die unkontrollierbare Anzahl von Angeboten auf Buchungsplattformen. Unangemeldete Wohnungsangebote führen demnach zu fehlenden Steuern und Kulturtaxen. Nach Angaben der Stadtentwicklungsbehörde wurden 1.235 Wohnungen im Jahre 2014 überprüft. Davon wurden 147 Wohnungen als illegale Ferienunterkünfte angeboten. Laut Gesetz können bei einem Verstoß bis zum 50.000 Euro Bußgeld verhängt werden.

ca/dpa