Aktuell müssen mit Gentechnik behandelte Lebensmittel gekennzeichnet werden, aber das könnte sich ändern. Dürfen wir bald nicht mehr selbst entscheiden, was wir auf dem Teller haben? Die EU-Kommission plant einen neuen Gesetzentwurf.

Visualisierung: Laura Krone

Gentechnisch veränderte Tomaten oder Joghurt mit gentechnisch veränderten Milchsäurekulturen: Könnten wir das schon bald auf unseren Tellern haben, ohne es zu wissen? Die EU-Kommission plant, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das bisherige Gentechnikrecht in der EU auflockern soll. Aber worum geht es eigentlich genau?

Anlass des neuen Gesetzesentwurfs ist die sogenannte Neue Gentechnik oder auch Grüne Gentechnik. Die ermöglicht es, Eigenschaften von Pflanzen zu verändern. Beispielsweise können sie dann schneller wachsen und sind resistenter gegen äußere Faktoren wie Dürre oder Parasiten. Außerdem sollen sie den Nachhaltigkeitszielen der EU dienen. Produkte, die mit dieser Neuen Gentechnik behandelt wurden, gelten aktuell noch als gentechnisch veränderter Organismus (GVO). Damit unterliegen sie, so wie alle anderen Gentechnikverfahren auch, dem Gentechnikgesetz der EU. Aber das ist vielleicht nicht mehr lange so. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Produkte der Neuen Gentechnik bald nicht mehr als gentechnisch veränderte Organismen gelten könnten. Und das stößt an vielen Ecken auf Kritik. Laut Molekularbiologin Dr. Gabriele Näumann vom Referat Gentechnik des Instituts für Hygiene und Umwelt der Stadt Hamburg könnte der Entwurf für das neue Gesetz am 05. Juli vorgelegt werden. 

Das ist der Stand des aktuellen Gentechnikgesetzes

Aktuell müssen Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen ein Zulassungs- und Nachweisverfahren durchlaufen, bevor sie importiert oder angebaut werden. Zuständig dafür sind die European Food Safety Authority (EFSA) und das Joint Research Center der EU-Kommission. Werden sie in Europa zugelassen, so unterliegen sie einer Kennzeichnungspflicht. Konkret bedeutet das: Als Verbraucher*in sieht man im Supermarktregal, ob bei einem Produkt Gentechnik angewendet wurde oder nicht. Die Produkte müssen rückverfolgbar sein und der Vorgang transparent. Geregelt ist das durch ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2018. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte dieses Urteil begrüßt, sagt Armin Valet. Er ist Leiter der Abteilung Lebensmittel und Ernährung in der Verbraucherzentrale Hamburg.

Annemarie Volling ist Expertin für Gentechnik und Patente bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft.
Annemarie Volling ist Expertin für Gentechnik und Patente bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Foto: AbL e.V.

„Das alles steht auf dem Spiel, obwohl das EU-Gentechnikrecht ein bewährter Rechtsrahmen ist“, so Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), einer bäuerlichen Interessenvertretung. Sie ist Expertin im Bereich Gentechnik und Patente. Sollte das aktuelle Gentechnikgesetz bei der Neuen Gentechnik bald nicht mehr greifen und Kennzeichnungspflicht, sowie Nachweis- und Prüfverfahren gelockert oder sogar abgeschafft werden, wäre dies laut Volling das Aus für die gentechnikfreie konventionelle und ökologische Lebensmittelerzeugung. Gentechnikfrei erzeugende Züchter*innen sowie Bäuerinnen und Bauern hätten keinerlei Schutzmöglichkeiten mehr vor Gentechnik-Verunreinigung. Das Gleiche gelte auch für Verarbeiter*innen und den Handel. Sie lehnt den Gesetzesvorschlag ab.

Tomaten Gentechnik
Aktuell müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden. Das könnte sich bald ändern. Foto: unsplash/Dan DeAlmeida

Was ist anders bei der Neuen Gentechnik?

In der Natur gibt es Mutationen, die bei Pflanzen Merkmale wie beispielsweise Hitzeresistenz hervorrufen können können. Mithilfe der Neuen Gentechnik werden solche Mutationen genutzt, um sie ins Erbgut anderer Pflanzen einzubauen. Schaut man sich dann die Endprodukte der Neuen Gentechnik an, ist es nicht oder nur sehr schwer zu beweisen, ob eine Mutation aus dem Labor kommt oder natürlich entsteht. Das Werkzeug hierfür sind sogenannte Genscheren – eine hiervon nennt sich CRISPR/Cas.

Professor Béthune von der HAW Hamburg
Professor Béthune lehrt an der HAW Hamburg im Bachelor Biotechnologie und im Master Pharmaceutical Biotechnology. Foto: A. Brüske

Diese Technologie beschleunige etwas, das wir schon kennen, so Professor Béthune von der HAW Hamburg. Er lehrt im Bachelor Biotechnologie und im Master Pharmaceutical Biotechnology. Eine seiner Kernkompetenzen: Die Genomeditierung mit der Genschere CRISPR/Cas. Deswegen stellt er die Frage: „Sollten wir alle gentechnisch veränderten Organismen mit der gleichen Strenge regulieren oder sollten wir berücksichtigen, dass einige sich kaum von Pflanzen mit klassischer künstlicher Auslese unterscheiden?“. Vor diesem Hintergrund findet er es wichtig, das Gesetz zu differenzieren. Vorausgesetzt, es werden keine artfremden DNA-Abschnitte eingebaut.

Wie funktioniert CRISPR/Cas?

Neue Gentechnikverfahren wie beispielsweise die Genschere CRISPR/Cas arbeiten mit zwei Komponenten. Der Vorgang heißt auch Genome Editing, bzw. Genomeditierung. Die Erkennungskomponente findet den gewünschten Abschnitt in der Erbinformation der Zelle, dem Genom. Dort setzt die Genschere an und schneidet den Doppelstrang der DNA auf. Dafür ist die Schneidekomponente zuständig. Ursprünglich ist CRISPR eine Immunantwort von Bakterien gewesen. Die Immunantwort zielte darauf ab, dass eine Bakterienzelle, wenn sie von einem Virus befallen war, diesen bei einem Neubefall anhand bekannter DNA-Sequenzen wiedererkennt. Dann konnte die Bakterienzelle das DNA-Virus kleinschneiden.

Genom: Das Genom ist das Erbgut einer Zelle. Dort befindet sich die Gesamtheit des genetischen Materials eines Organismus.
Gen: Das Gen ist ein Abschnitt auf der DNA.
DNA: Die DNA enthält alle Gene und somit die gesamten Erbinformationen.

Bei der klassischen Gentechnik gab es sogenannte Schrotschussverfahren, die sehr grob funktionierten und oft nicht den gewünschten Effekt hatten. Das kann kann man sich so vorstellen: Mithilfe einer Genkanone wurden Genkonstrukte in den Zellkern geschossen. Daraufhin hat man gehofft, dass ein bestimmtes Genkonstrukt irgendwo in die DNA eingebaut wird. Wie häufig am Ende eine gentechnische Veränderung gelingt und ob das Gen so funktioniert wie erhofft, ist jedoch zufällig. So erklärt es das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). 

Obwohl die CRISPR/Cas-Methode präziser ist als die klassische Gentechnik, können Fehler auftreten: Manchmal passt die Genschere an unterschiedliche Stellen im Genom und kann ungewollt auch an anderen Stellen schneiden. „Das ist ein starker Eingriff für die Organisation der Zelle“, sagt Volling. Bei einer spontanen Mutation gibt es einen Reparaturmechanismus, der den Ausgangszustand wiederherstellt. CRISPR/CAS hingegen setzt so oft an, bis der anvesierte DNA-Abschnitt verändert wird. Die Genschere kann somit in Genombereiche eindringen, die natürlicherweise in der Zelle besonders geschützt sind.

Steht die Wahlfreiheit auf dem Spiel?

Wenn der Gesetzesentwurf der EU-Kommission durchkommt und bisherige Gentechnikregelungen bei der Neuen Gentechnik nicht mehr greifen, dann wird es schwer zu kontrollieren und nachzuvollziehen sein, wo Gentechnik angewendet wurde und wo nicht. Wäre das einschneidend? Ja, findet Volling. Das würde bedeuten, „dass die bisherigen Eckpfeiler des Gentechnikgesetzes ausgehebelt werden.“ Sie wirkt in verschiedenen Bündnissen mit, beispielsweise in der Initiative für eine gentechnikfreie Metropolregion Hamburg. Ebenfalls bei der Initiative dabei: die Verbraucherzentrale Hamburg. Grund für die Teilnahme sei „die große Ablehnung der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Gentechnik“, so Valet. Der Wunsch, keine Gentechnik auf dem Teller zu haben, wäre damit hinfällig. Volling und Valet sind sich einig: „Wir brauchen die Wahlfreiheit“. 

Andrea Nunne gehört der Grünen Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft an
Andrea Nunne ist Mitglied der Grünen Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecherin für Agrarpolitik, Ernährungswende und Wasserwirtschaft. Foto: Grüne Bürgerschaftsfraktion

Die Gentechnikfreiheit in Hamburg ist auch weiterhin das Ziel der Bürgerschaft – so ist es im Agrarpolitischen Konzept 2025 festgehalten. Sollte der Gesetzesentwurf vom EU-Parlament übernommen werden, „wäre das eine katastrophale Entscheidung“, sagt Andrea Nunne. Sie ist Mitglied der Grünen Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecherin für Agrarpolitik, Ernährungswende und Wasserwirtschaft.

Jahrzentelang waren ein Drittel der Menschen in Deutschland kritisch gegenüber gentechnischen Methoden in der Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung. Gründe sind die Unsicherheit vor unnatürlichen Veränderungen in der Landwirtschaft oder auch der geringe Nutzen für Endverbraucher*innen. So steht es auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung. Erst im Juli 2021 gab es etwas mehr positive Resonanz zu genetisch veränderten Lebensmitteln. In Hamburg scheint das Thema noch gar nicht in der Bevölkerung angekommen zu sein, so Nunne. Ihre Vermutung: Das Thema ist so komplex, dass viele Bürger*innen die Folgen der EU-Gesetzgebung für Deutschland noch nicht wahrgenommen haben.

„Wir alle könnten nicht mehr selbstbestimmt entscheiden, was wir züchten, säen, ernten oder essen.“
Annemarie Volling, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

In über 20 Jahren Forschung ist viel passiert

Bei dem neuen Gesetzesentwurf ginge es nicht darum, bisherige Gentechnikregelungen komplett abzuschaffen, sagt Professor Béthune. Das Ziel sei stattdessen, die technischen Entwicklungen bei der Neuen Gentechnik zu berücksichtigen und das Gesetz dementsprechend anzupassen. Das stammt nämlich noch aus dem Jahr 2001. In über 20 Jahren Forschung ist aber viel passiert, die Forschung ist heute auf einem ganz anderen Stand. Deswegen führte das Urteil des EuGH aus 2018 auch zu Kontroversen. Dort wurde nämlich beschlossen, dass auch die Neue Gentechnik unter das alte Gesetz fallen soll. Dementsprechend unterliegen neue Gentechnikverfahren aktuell strengen Nachweisregelungen.

Béthune gibt ein Beispiel dafür, was heute möglich ist und was an der Neuen Gentechnik anders ist: Nehmen wir an, dass es in Roggen eine natürliche Mutation gäbe, die dafür sorgte, dass die Pflanze schneller wachsen kann. Dann könnte man genau die gleiche Mutation mit der Genschere in Weizen einbauen. Dieser würde dann auch schneller wachsen, so zumindest die Hoffnung. Und das ist der Punkt: Setzt man dem Weizen eine Mutation ein, die genauso beschaffen ist wie die natürliche Mutation des Roggens, dann sei das nichts anderes, als wäre eine natürliche Mutation im Weizen selbst entstanden.

Diesen Mechanismus nennt man auch Punktmutation. Es wurde ein Protein gefunden, das man für diesen Zweck sozusagen programmieren kann, erklärt Béthune.

Wir haben schon Gentechnik auf dem Teller

„Man darf nicht vergessen, dass die Pflanzen, die wir essen, keine Wildpflanzen sind“, sagt Béthune. Was wir essen, sei streng gesehen nicht natürlich, da vieles schon durch gezielte Züchtung und Auslese verändert ist. Brokkoli und Blumenkohl seien beispielsweise das Produkt einer künstlichen Züchtung. Im Gegensatz zu den klassischen Gentechniken, die im Nachhinein nachgewiesen werden können, sei dies bei Produkten der Neuen Gentechnik nicht der Fall. Darin sieht Béthune die Herausforderung für die Regulierung.

Auch bei herkömmlichen Züchtungen können brachiale Methoden zum Einsatz kommen. Zum Beispiel radioaktive Bestrahlungen, um neue Mutationen zu erzielen. Diese Mutationen werden im Labor künstlich erzeugt und entstehen nicht wirklich natürlich.
Gabriele Näumann, Referat Gentechnik

Pflanzenzüchtung mit CRISPR/Cas
Viele Pflanzen, die wir essen, sind schon gentechnisch verändert. Foto: unsplash/Markus Spiske

Bei der Debatte um gentechnisch veränderte Lebensmittel stellt sich vor allem eine Frage: Wie bewertet man die Risiken? Schaut man sich das Endprodukt an und guckt, was drin ist? Oder kommt es auf den Prozess an und auf die Art und Weise, wie etwas verändert wurde?

Produktorientierte Risikobewertung: Die Zusammensetzung des Endprodukts wird untersucht.
Prozessorientierte Risikobewertung: Der Entstehungsprozess eines Lebensmittels wird betrachtet.

Die Gefahren der Neuen Gentechnik

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg
Armin Valet ist Leiter der Abteilung Lebensmittel und Ernährung in der Verbraucherzentrale Hamburg. Foto: Karin Gerdes

Die Wissenschaftler*innen Valet, Béthune und Näumann haben die Sorge, dass der wirtschaftliche Profit bei Neuer Gentechnik an erster Stelle stehen wird und eben nicht, die Ernährungswende wirklich voranzubringen. Denn Monopole und multinationale Konzerne haben die Macht über die Patente für die Technik. Dabei sei die Methode an sich wertfrei, so Näumann vom Referat Gentechnik. „Die Frage ist, wie wende ich das an?“. Vollings größte Sorge ist, dass Züchter*innen die Gentechnikfreiheit im Saatgut und Bauern und Bäuerinnen die Gentechnikfreiheit ihrer Produkte nicht mehr sicherstellen könnten. Sie kritisiert, dass am Ende die Verantwortung nicht bei den Gentechnikhersteller*innen liegen wird, sondern bei den landwirtschaftlichen Betrieben.

Eine Koexistenz von gentechnikfreier Pflanzenzüchtung und gentechnisch veränderten Pflanzen ist theoretisch möglich. In Brasilien wird das beispielsweise bei Soja so gehandhabt. Die Voraussetzung dafür: Man weiß, wo gentechnisch veränderte Pflanzen drin sind, hält Sicherheitsabstände ein und kann getrennte Erzeugerketten gewährleisten.

In dem Verfahren an sich sieht Béthune keine größeren Risiken: „Ich glaube, die sind nicht höher als diejenigen, die wir jetzt haben mit der Pflanzenzüchtung.“ Skeptisch ist er bei Pflanzen, die eine Resistenz gegenüber Parasiten haben. Da sei es wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis die Parasiten eine Resistenz gegenüber der neuen Mutation hätten.  

Müssen wir nicht ganz woanders ansetzen?

Dass neue Gentechnikverfahren den Nachhaltigkeitszielen der EU dienen werden, sehen viele Beteiligte kritisch. Laut Nunne gibt es auf EU-Ebene eine starke Gentechnik-Lobby, die versucht, ihre Ziele durchzusetzen. Dabei sei die Behauptung, Neue Gentechnik helfe bei Klimaproblemen, irreführend. Es seien große, multinationale Agrarkonzerne, die einen Großteil der Klima- und Biodiversitätskrise mit verschulden. Dass diese mit ihren Patenten für Gentechnik jetzt wiederum die Lösung sein sollen, hält sie für eine große Gefahr. Nunne plädiert für eine regenerative Landwirtschaft, in der man nicht massenhaft das gleiche anbaut, sondern auf Vielfalt setzt. 

Volling sieht es ähnlich: Mit Gentechnik schnell klimafitte Pflanzen zu erzeugen oder solche, die höhere Erträge haben und den Hunger in der Welt stillen sollen, werde nicht funktionieren. Und es setze auch nicht an den Ursachen der Probleme an. „Das ist ein Verteilungsproblem“. Drei Viertel aller Hungernden lebt weiterhin auf dem Land. Dort brauchen sie vor allem Zugang zu sauberem Wasser, zu Land sowie das nötige landwirtschaftliche Wissen. Vor allem aber Saatgut, was regional anpassungsfähig ist, ohne Gentechnik und Patente. Man müsse die Menschen in die Lage versetzen, ernährungssouverän zu sein, sagt Volling. Zusätzliche Probleme wie die Klimakrise und Kriege „kann man nicht mit Gentechnik lösen“.  

Ein Lösungsansatz für die Ernährungswende sind zum Beispiel Agroforstsysteme. In Afrika werden solche Systeme schon genutzt. Der Deutsche Bundestag hatte sich 2021 für eine Förderung von Agroforstwirtschaft eingesetzt. Ab 2023 fällt die Förderung jedoch geringer aus. Zudem sind die Auflagen dafür teilweise schwer umsetzbar.

Ein weiterer Lösungsansatz neben vielfältigen Anbausystemen: Pflanzenzüchtung mit vielfältigen Sorten sowie widerstandsfähige und vielfältige Höfe. „Genau dort müssen auch Forschungsgelder hingehen anstatt einseitig fast alles in die Gentechnik zu stecken“, so Volling.

Mehr Aufklärung in beide Richtungen

Neben den wissenschaftlichen Aspekten ist es Béthune wichtig, dass mehr über das Thema aufgeklärt wird, und zwar in beide Richtungen. „Die Debatte über genetisch veränderte Organismen sollten keine Debatte zwischen Wissenschaftlern sein. Die Entscheidung sollte eine gesellschaftliche sein.“ Er ist der Meinung, dass man akzeptieren müsse, wenn jemand nichts mit gentechnisch veränderten Organismen zu tun haben möchten. Deswegen plädiert er dafür, gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin zu labeln, sodass beispielsweise erkennbar ist: Diese neue Tomatensorte wurde gewonnen durch CRISPR/Cas. Bei Gemüsesorten sei das noch recht einfach. Schwierig werde es bei Fertigprodukten wie z.B. Pizza mit Tomatensoße.  

Noch ist offen, wie genau der Gesetzesentwurf der EU-Kommission aussehen wird. Vorstellbar sei eine proportionale Regulierung, die Organismen je nach Grad ihrer Veränderung bewertet. So beschreibt Näumann einen Vorschlag der European Food Safety Authority. „Die Frage ist: Haben wir nachher eine produktorientierte Risikobewertung oder eine prozessorientierte?“ Die Frage sei ohnehin, ob ein Gesetz, das man nicht wirklich überprüfen kann, überhaupt sinnvoll ist. 

Gerade vor dem Hintergrund dieser Frage ist es wichtig, dass sich die Bevölkerung in der EU mit Neuer Gentechnik auseinandersetzt. Welche gentechnischen Eingriffe sind akzeptabel und warum? Was soll auf unseren Tellern landen und was nicht? Und möchten wir das selbst entscheiden?

Laura Krone, geboren 1999 in Rotenburg (Wümme), weiß, wie Weizen und Wasser harmonieren. Bei einer Reise durch Australien ernährte sie sich fast nur von Nudeln mit Pesto, zu Hause hat sie eine eigene Nudelmaschine. In Bremen studierte Laura Medien- und Politikwissenschaft, in Bordeaux den lokalen Wein. Bei der ELBFISCHE Content Group bloggt sie über das, was andere kochen. In einem eigenen Podcast sprach sie mit einer Freundin über Themen von Astrologie bis Gen Z. Gerne würde sie auf weiteren Reisen Insekten probieren. Und dann darüber schreiben, wie man auch daraus eine gute Pasta-Soße machen kann. (Kürzel: kro)