Verschleiertes Gesicht einer Frau.
Eine Frau trägt einen Niqab. An Hamburgs Schulen ab sofort Verhüllungsverbot. Foto: Boris Roessler/dpa

An Hamburger Schulen herrscht demnächst ein Verschleierungsverbot. Das Tragen eines Niqab wird für Hamburger Schülerinnen damit gesetzlich untersagt. Die Hamburger Bürgerschaft stimmte dafür einer entsprechenden Schulgesetzänderung zu. 

An Hamburger Schulen herrscht bald ein gesetzliches Verschleierungsverbot. Die Hamburger Bürgerschaft vergangenen Mittwoch darüber ab. SPD und Grüne hatten einen Antrag auf Änderung des Schulgesetzes gestellt. Dieser wurde mithilfe von Stimmen der CDU– und AfD-Fraktionen angenommen. Lediglich die Linke-Fraktion stimmte dagegen.

Die Gesetzesänderung untersagt künftig Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verschleiern. Der Schulexperte der SPD-Fraktion, Nils Hansen, sagte dazu: „Schule und Gesichtsverhüllung verträgt sich nicht“ und forderte Rechtssicherheit für die Schulen.

Rechtssicherheit für Hamburger Schulen

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte in einem Fall aus dem Jahr 2020 entschieden, dass ein Verschleierungsverbot für eine damals 16-Jährige unzulässig sei, da keine gesetzliche Grundlage existiere. Mit dem nun beschlossenen Verbot der Gesichtsverhüllung wird damit den Vorgaben des OVG entsprochen.

In Deutschland ist Bildungspolitik Ländersache. Bereits 2017 hatten Bayern und Niedersachsen als erste Bundesländer ein Verschleierungsverbot an Schulen beschlossen. Durch das OVG-Urteil 2020 nahmen die Debatten um Verschleierungsverbote an Schulen in zahlreichen anderen Bundesländern zu. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein traten noch im selben Jahr Verschärfungen der Schulgesetze in Kraft.

In Nordrhein-Westfalen und Bremen blieb eine solche Verschärfung bisher aus. Beide Bundesländer argumentierten damit, Einzelfälle nicht aufbauschen zu wollen. Auch wenn eine Vollverschleierung an Schulen nicht erwünscht sei, gebe es keinen Anlass zur Verschärfung.

Nur wenige Einzelfälle in Hamburg bekannt

In Hamburg sind nur vereinzelt Fälle bekannt, in denen Mädchen mit Gesichtsschleiern den Unterricht besuchen. Nils Hansen bestätigte gegenüber der DPA: „Ja, das sind Einzelfälle. Und trotzdem braucht es dafür eine gesetzliche Regelung“. Das Tragen von Schutzmasken aus Infektionsgründen oder auch Kopftüchern sei weiterhin möglich. Dafür bräuchten Schüler*innen künftig weder einen Antrag noch ein Attest.

Insa Tietjen, religionspolitische Sprecherin der Linksfraktion, hätte gerne über die möglichen „gravierenden Folgen“ für die betroffenen Schülerinnen im Schulausschuss beraten. Insbesondere nicht mehr schulpflichtige betroffene Schülerinnen könnten durch ein Verbot aus dem Schulbetrieb ausgeschlossen werden. Das wiederum könnte Bildungschancen verringern. Ein Zusatzantrag, den Sachverhalt vor den Schulausschuss zu bringen wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

Ein weiterer Zusatzantrag wurde mehrheitlich abgelehnt: Die AfD-Fraktion hatte beantragt, neben der nun verbotenen Vollverschleierung (Niqab) auch das unter Musliminnen weitaus verbreitetere Kopftuch (Hidschāb) verbieten zu lassen.

sha/dpa

Als Kind träumte Luca Schafiyha, Jahrgang 1994, davon, Schriftsteller zu werden. Ein ganzer Roman war dem Rheinländer dann aber doch zu viel. Journalist lautete der neue Berufswunsch. Seitdem ist viel passiert: Neben seinem Germanistik- und Politikstudium in Düsseldorf veröffentlichte Luca regelmäßig eine Kolumne in der „Rheinischen Post“. Luca arbeitete beim WDR, für die Redaktionen des „Handelsblatt“, der „Wirtschaftswoche“, „ran.de“ sowie des „Rolling Stone“. Er selbst spielt gerne Bass-Gitarre. In Bologna absolvierte er ein Erasmus-Semester – den täglichen Aperitivo auf der Piazza Maggiore vermisst er bis heute. Kürzel: sha