Das Gebäude des Oberlandesgerichts in Hamburg mit vielen Säulen und einer Kuppel. Der Himmel ist blau und die Wiese davor grün. Am hanseatischen Oberlandesgericht wird über die mutmaßlöichen Rechtsterroristen entschieden.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. Foto: Pixabay/WilliPuschel

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder einer rechtsterroristischen Gruppe erhoben. Der Prozess soll vor dem Oberlandesgericht in Hamburg stattfinden.

Die Bundesanwaltschaft klagt sieben mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ wegen Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung an. Manche der Beschuldigten sind zusätzlich unter anderem wegen versuchtem Mord, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Einer weiteren Person wird vorgeworfen, die Gruppe unterstützt zu haben. Der Prozess soll vor dem Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Hamburg stattfinden. Zuvor hatten der „Stern“ und der NDR berichtet.

Bereits im Mai 2025 fand eine umfangreiche Razzia gegen die Gruppe statt. Fünf Verdächtige wurden hierbei in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Brandenburg festgenommen. Drei weitere Beschuldigte saßen zu diesem Zeitpunkt bereits in U-Haft. Gleichzeitig führte die Bundesanwaltschaft insgesamt 13 Hausdurchsuchungen in fünf Bundesländern durch. Damals waren über 220 Polizist*innen im Einsatz. Nun muss das Oberlandesgericht in Hamburg entscheiden, ob und wann der Prozess angesetzt wird.

Beschuldigte teils minderjährig

Die Razzien sorgten auch aufgrund des Alters der Verdächtigen für Aufsehen. Alle festgenommenen mutmaßlichen Rechtsterroristen waren zum Zeitpunkt der Festnahmen zwischen 14 und 21 Jahren alt. Einige von ihnen mussten deshalb im Mai mit ihren Eltern zum Haftantritt vor dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe erscheinen.

Die „Letzte Verteidigungswelle“ wurde laut Bundesanwaltschaft im April 2024 gegründet. Das Ziel der Gruppe sei es, „durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen“, schreibt die Bundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung. Hierbei ginge es unter anderem um Anschläge auf Asylbewerber*innenheime und als links gesehene Einrichtungen.

Rechtsterroristen sollen Brandanschläge geplant haben

In der Anklage geht es laut Bundesanwaltschaft um mehrere Taten, die man der Gruppe zurechnet:

  • Am 23. Oktober 2024 sollen Lenny M. und Jerome M. ein Feuer in einem Kulturhaus in Altdöbern (Sachsen) entfacht haben. Die Bewohner*innen des Hauses blieben laut Bundesanwaltschaft nur durch Zufall unverletzt. Insgesamt sei ein Sachschaden von 550.000 Euro entstanden. Ben-Maxim H. soll vor der Tat eine Rede für ein Video verfasst haben, in der die mutmaßlichen Täter ihren Anschlag ankündigten.
  • Am 05. Januar 2025 sollen Claudio S. und Justin W. ein Asylbewerber*innenheim in Schmölln (Thüringen) angegriffen haben. Dazu sollen sie ein Fenster eingeschlagen haben, um Pyrotechnik ins Gedäude zu schießen. Ein Feuer brach jedoch laut Bundesanwaltschaft nicht aus. Die beiden Beschuldigten sollen anschließend das Haus mit Schriftzügen wie „Sieg Heil“ beschmiert und den Hitlergruß gezeigt haben.
  • Ebenfalls Anfang Januar sollen Lenny M., Devin K. und Claudio S. einen weiteren Brandanschlag auf eine bewohnte Asylbewerber*innenunterkunft in Senftenberg (Brandenburg) geplant haben. Dieser wurde jedoch nie ausgeführt, da die Tatverdächtigen laut Bundesanwaltschaft unabhängig voneinander vorher festgenommen wurden.
  • Außerdem sollen mutmaßliche Mitglieder der Gruppe zwischen August 2024 und Mai 2025 Personen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten.

Nationalsozialistische Ideologie

Im Juli wurden durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) weitere Details über die Ausrichtung der „Letzten Verteidigungswelle“ bekannt. Ziel sei es, einen „Rassenkrieg“ auszulösen und „das ‘eigene Land’ in der Tradition der SA sowie im politischen Denken der NSDAP ‘zurückzuerobern’ und im gesamten Bundesgebiet bewaffnete Treffen abzuhalten“, heißt es in dem Dokument.

Zudem sollen die mutmaßlichen Mitglieder rassistische und antisemitische Inhalte auf Social Media verbreitet haben. Innerhalb der Gruppe soll es einen „Propagandaminister“ gegeben haben. Außerdem soll ein damals 13-Jähriger zum Leiter der „Gestapo“ ernannt worden sein. Strafmündig ist man in Deutschland erst ab 14 Jahren.

Laut dem Beschlusss des BGH haben sich die mutmaßlichen Mitglieder der terroristische Vereinigung über Chat-Gruppen organisiert, wo sie auch die Taten koordiniert und geplant haben sollen.

bip/dpa

Ein junger Mensch mit gefärbten Haaren und Brille steht vor einem Backstein-Gebäude

Benjamin Possin, Jahrgang 2002, erzählt gern Geschichten, das hat ihn zu seinem Lieblingshobby gebracht: Pen & Paper. Mittlerweile hat er um die 300 Würfel angesammelt. Wenn er nicht am Spieltisch sitzt, diskutiert er gerne im Netz oder verliert sich im Digitalisieren von alten Dias. Seine Liebe zu Wikipedia hat den Spiesheimer dazu geführt, dass er bereits einen Artikel vertont hat. An der HAW studierte Benni Medien und Kommunikation und arbeitet aktuell in einem Forschungsprojekt zu Datenvisualisierungen. Bei STRG_F moderierte er während eines Praktikums einen Film zum Thema “Jugendgewalt auf TikTok”. Beruflich sind die Würfel noch nicht gefallen: Datenjournalismus ist aber eine Option. Kürzel: bip

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