Hamburgs Strafgerichte verurteilen Jugendliche meist nach Jugendstrafrecht.
Das Strafjustizgebäude in Hamburg. Junge Straftäter bis 21 Jahre werden in Hamburg meist nach Jugenstrafrecht verurteilt. Bild: Jonas Walzberg/dpa

Hamburgs Strafgerichte verurteilten Heranwachsende 2023 in 87 Prozent der Fälle nach Jugendstrafrecht. Damit liegt Hamburg über dem bundesweiten Durchschnitt von 60 Prozent. 

Junge Straftäter können in Hamburg weiterhin mit einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht rechnen. Im Jahr 2023 wurden 541 Heranwachsende – Personen zwischen 18 und 21 Jahren – schuldig gesprochen. In 87 Prozent der Fälle verurteile sie das Strafgericht nach Jugendstrafrecht. Dies teilte der Senat auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion mit.

Hamburgs Strafgerichte verurteilen Heranwachsende damit bundesweit am häufigsten nach Jugendstrafrecht. Hinter Hamburg liegen Schleswig-Holstein mit 82 Prozent und das Saarland mit 77 Prozent. Der Bundesschnitt liegt mit rund 60 Prozent deutlich niedriger als Hamburg.

Wann wird Jugendstrafrecht angewandt?

Im Jugendgerichtsgesetz ist festgeschrieben, wann bei Heranwachsenden das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen muss: Ein Täter erhält ein Urteil nach Jugendstrafrecht, wenn er bei der Tat in seiner geistigen und sittlichen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand. Auch bei Jugendverfehlungen, also einer Straftat nach einer typisch jugendlichen Verhaltensweise, wendet das Gericht Jugendstrafrecht an.

Der Hintergrund? Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Vorrangiges Ziel ist nicht die Bestrafung für begangene Straftaten – vielmehr soll die Strafe verhindern, dass die Jugendlichen erneut straffällig werden.

Kritik durch die CDU

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion kritisiert die außergewöhnlich hohe Quote. „Es ist kaum anzunehmen, dass fast 90 Prozent der hier lebenden 18- bis 21-Jährigen tatsächlich geistig zurückgeblieben sind“, sagt CDU-Fraktionschef Dennis Thering. Die Regelung sei unzureichend. Die CDU fordere, dass Volljährige ausnahmslos dem allgemeinen Strafrecht unterliegen, sofern sie zivilrechtlich uneingeschränkt am Rechtsleben teilnehmen.

eck/dpa

Louisa Eck, Jahrgang 2002, schrieb in der 3. Klasse für die Schülerzeitung einen Artikel über einen Bauern, der Kastanien für seine Schweine sammelte. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war klar: Sie möchte Journalistin werden. Louisa studierte Medienwissenschaft in Köln. Auch ein Abstecher in die PR beim dortigen Institut der deutschen Wirtschaft brachte sie nicht vom Journalismus ab. In der Domstadt entdeckte sie neben ihrer Liebe zum Karneval auch ihr Talent für die Herstellung von veganem Gebäck. Seit ihrem Umzug in ihre Geburtsstadt Hamburg ruht ihr Froschkostüm. Im HAW Newsroom verteidigt sie jetzt Alaaf gegen Helau und Kölsch gegen Alt und Astra. Kürzel: eck

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