Neue Tier- und Pflanzenarten in der Elbe und Nordsee
Einfuhr neuer Tier- und Pflanzenarten durchs Ballastwasser in Elbe und Nordsee. Fotomontage: Laura Lagershausen

Schiffe bringen nicht nur Ladung nach Hamburg, sondern auch Einwanderer aus fernen Meeren. In der Nordsee gibt es mindestens 230 fremde Tier- und Pflanzenarten. Viele sind harmlos – manche richten Schäden in Millionenhöhe an.

Frachtschiffe bringen Ladung oder Personen nach Hamburg. Aber wenn die Schiffe nicht voll beladen sind, müssen sie Wasser in speziellen Tanks aufnehmen, das sogenannte Ballastwasser. Bei der Aufnahme werden dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zufolge regelmäßig Organismen aufgenommen, bei denen es sich um kleine Fische, Benthos- und Planktonorganismen oder auch Keime handeln kann. Diese werden wieder freigesetzt, wenn das Ballastwasser an anderer Stelle abgelassen wird. Auch in die Nordsee kamen auf diesem Weg mindestens 230 fremde Tier- und Pflanzenarten.

Neue Arten in Hamburgs Meeren

Nicht alle Neuankömmlinge sind harmlos. Einige stellen eine große Belastung für einheimische Arten dar. Das Umweltbundesamt nennt als Beispiel die ursprünglich in China vorkommende Wollhandkrabbe. Mittlerweile kommt sie in ganz Europa vor. Die Krabbe hat hier kaum natürliche Feinde und verdrängt andere Meeresbewohner aus deren natürlichem Lebensraum. Sie frisst einheimische Fische, auch solche, die schon in Reusen gefangen sind, und vermehrt sich rasant. Die EU-Kommission hat sie sogar auf ihre Liste in Europa unerwünschter Arten gesetzt.

Weitere nicht einheimische, schädliche Arten, die in Nordsee und Elbe ein neues Zuhause gefunden haben sind der Schiffsbohrwurm und die Rippenqualle. Im März 2017 wurde auch der Fisch Kessler-Grundel erstmals in der Elbe entdeckt. „Wie die Kessler-Grundel in die Flüsse gelangt ist, ist nicht sicher. Ballastwasser ist eine Möglichkeit, allerdings kann eine natürliche Ausbreitung über die Kanal- und Flussnetze auch nicht ausgeschlossen werden“ so Niels Peters vom BSH.

Chinesische Wollhandkrabbe
Chinesische Wollhandkrabbe. Foto: The Food and Environment Research Agency (Fera) CC BY 2.0

Um dem Problem der unfreiwilligen Arteneinfuhr zu begegnen, hatte die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organisation, IMO) im Februar 2004 die Ballastwasserkonvention verabschiedet. Dieses Übereinkommen regelt den Austausch und die Behandlung von Ballastwasser. Unter anderem wurden Kriterien festgelegt, denen das Ballastwasser entsprechen muss, bevor es wieder ins Meer abgegeben werden darf. Seeschiffe können das aufgenommene Wasser zum Beispiel mit Hilfe spezieller Filteranlagen oder genehmigter Biozide behandeln und damit verhindern, dass Organismen lebend in andere Meere gelangen.

Wirtschaftliche Schäden durch neue Arten

Die eingeschleppten Tierarten verursachen zum Teil beträchtliche Schäden. Der Schiffsbohrwurm zum Beispiel zerfrisst die heimischen Hölzer von Küstenschutzanlagen. Um die dadurch entstandenen Kosten zu erfassen, führte das BSH im Jahr 2004 eine Erhebung durch.

Die ergab, dass zum Beispiel der Schiffsbohrwurm seit 1993 in der Ostsee wirtschaftliche Schäden in Höhe von geschätzt 25 Millionen Euro verursacht hatte. Die chinesische Wollhandkrabbe hatte zu dem Zeitpunkt in deutschen Gewässern geschätzte 73,5 bis 85 Millionen Euro Kosten verursacht. Aktuellere Untersuchungen zur Bezifferung der Schäden liegen laut BSH nicht vor.