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Vegane Produkte dürfen nicht mehr mit als "Pflanzenkäse" verkauft werden. Foto: dpa

Milch kommt bekanntlich aus Eutern. Die höchsten Richter der EU haben deshalb entschieden, das vegane Produkte nicht als Käse bezeichnet werden dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Vegane Produkte dürfen in der EU nicht mehr unter Namen wie “Pflanzenkäse” oder “Tofubutter” verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden. Die Richter verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht: Die Bezeichnung “Milch” ist ausschließlich Produkten vorbehalten, die aus der “normalen Eutersekretion” von Tieren gewonnen werden. Gleiches gilt für aus Milch weiterverarbeiteten Produkten wie Rahm, Sahne, Butter, Käse oder Joghurt.

Hintergrund ist eine Klage von Wettbewerbern gegen das Unternehmen Tofutown aus Wiesbaum in der Eifel. Tofutown stellt vegane und vegetarische Produkte her und vertreibt sie als “Veggie-Cheese” oder “Cream”. “Der Verbraucher weiß, dass er eine pflanzliche Alternative zu einem klassischen Tierprodukt kauft, wenn das Produkt als ‘veggie’, vegetarisch, vegan oder pflanzlich gekennzeichnet ist oder direkt der Pflanzenname (Mandelmilch, Sojamilch etc.) vorangestellt ist”, so Michael Beuger, der das Unternehmen rechtlich vertritt.

Die Richter überzeugte dieses Argument nicht. Sie sind der Meinung, dass eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden könne. Die EU-Regelungen seien daher sinnvoll: Sie würden Klarheit und faire Bedingungen für Erzeuger, Händler sowie Verbraucher stellen, sowie Qualitätsstandards garantieren.

Kokosmilch, Tofu und Soja nicht betroffen

Trotz des Urteils dürfen manche Pflanzenprodukte weiterhin die strittigen Begriffe im Namen führen. Von der Regel ausgenommen sind “Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist” oder bei denen “die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft verwandt werden”. Ein Beispiel dafür ist Kokosmilch. Was genau auf der Liste steht, variiert nach Sprachraum: Tofu und Soja seien nicht dort aufgeführt, betonten die Richter.

Die Tatsache, dass es für Hersteller veganer oder vegetarischer Fleisch- oder Fischalternativ-Produkte keine vergleichbaren Auflagen gebe wie bei “veganer Milch”, bewertet der EuGH nicht als Problem. Es handle sich nun einmal um ungleiche Erzeugnisse, denen unterschiedliche Vorschriften zugrunde lägen. Der Deutsche Bauernverband forderte: “Da (…) zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel” auf den Markt komme, müsse der Gesetzgeber die Regeln auch hier verschärfen.

“Wir betrachten uns als Sieger der Herzen”

Der Milchindustrie-Verband ist mit dem Urteil zufrieden: “Der heutige Tag ist ein bedeutender für den seit nunmehr 30 Jahren bestehenden, europaweiten Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte”, so Geschäftsführer Jörg Rieke.

Alexander Anton vom europäischen Dachverband Euromilk ergänzte: “Selbst wenn der Unterschied auf der Packung erklärt wird, dürfen solche pflanzlichen Produkte unsere Milchbegriffe nicht zum Marketing verwenden.”

Als “bedauerlich, aufgrund des strikten Wortlautes der Verordnung aber erwartbar” bezeichnete der Vegetarierbund Deutschland (Vebu) das Urteil. Dem normalen Verbraucherverständnis widerspreche es. Tofutown sieht sich trotz der juristischen Niederlage als Gewinner. “Wir betrachten uns (…) als Sieger der Herzen, weil wir so viel positives Feedback erhalten haben und niemand den Sinn der gesetzlichen Regelung wirklich versteht”, erklärte Geschäftsführer Bernd Drosihn.

fel/dpa

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