Archivbild: Einer der Angeklagten wird beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Archivbild: Einer der Angeklagten wird beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Foto: Uli Deck/DPA

Sie kamen als Flüchtlinge getarnt aus Syrien, waren geschult im Umgang mit Waffen und Sprengstoff. Drei junge Männer müssen sich Angeklagten verweigern eine Aussage. Ein 18-jähriger Angeklagte machte nicht einmal Angaben zur Person. Sein Anwalt erklärte, sein Mandant wolle sich durch Schweigen verteidigen. Jede Äußerung würde nur Material für weitere Fehlinterpretationen liefern.

Die drei Syrer im Alter von 18, 19 und 26 Jahren waren Mitte September 2016 in Flüchtlingsunterkünften in Großhansdorf, Ahrensburg und Reinfeld in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Nach Erkenntnissen der Anklagebehörde waren die drei Männer am 11. November 2015 mit Hilfe eines vom IS organisierten Schleusers und falschen Pässen in die Türkei gelangt. Von dort seien sie auftragsgemäß zunächst über Izmir nach Griechenland und weiter über die sogenannte Balkanroute nach Deutschland gereist. Hier sollen sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft entweder einen bereits erhaltenen Auftrag ausführen oder auf weitere Anweisungen warten.

Ein schnelles Urteil wird nicht erwartet. Für den Prozess sind 27 Verhandlungstage angesetzt, die bis in den November reichen.

Weitere Syrer festgenommen

Erst am Montag hatte die Bundesanwaltschaft in Norddeutschland vier andere Syrer unter Terrorverdacht festnehmen lassen. Sie sollen in ihrer Heimat Mitglieder der Terrormiliz Al-Nusra-Front gewesen sein. Die Männer im Alter zwischen 39 und 51 Jahren wurden in Lübeck sowie in Hamburg und Umgebung gefasst. Ihnen wird vorgeworfen, Wachdienste für die Al-Kaida-nahe Miliz geleistet zu haben. Zwei der Männer stehen außerdem im Verdacht, Anhänger der Regierung von Präsident Baschar al-Assad vertrieben und das Anwesen der Familie geplündert zu haben.

Dieser Text wurde um 11:33 Uhr aktualisiert.

pet/DPA