G20-Demonstranten zu unrecht festgenommen?
Ein Polizist setzt gegen einen G20-Demonstranten im Juli 2017 einen Schlagstock ein. Foto: Bodo Marks/dpa

Wurden G20-Gegner unrechtmäßig in Gewahrsam genommen? Erstmals befasst sich das Hamburger Verwaltungsgericht am Dienstag mit dieser Frage. Geklagt hatten acht Italiener. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.

Das Hamburger Verwaltungsgericht befasst sich am Dienstag um 10 Uhr erstmals in mündlicher Verhandlung mit der Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme von Gipfel-Gegnern während des G20-Treffens im Juli 2017 in Hamburg. Klage erhoben acht Italiener, die im Rahmen einer G20-Demonstration kontrolliert und daraufhin über Nacht in der Gefangenensammelstelle festgehalten wurden, wie ein Gerichtssprecher sagte. Ihre Freilassung erfolgte teilweise erst am Nachmittag des Folgetages und ohne richterliche Entscheidung.

Grundlage der Ingewahrsamnahme war das Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es lässt eine solche Maßnahme zu, “um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern”. Das Gericht müsse klären, ob die Anwendung des Gesetzes in diesem konkreten Fall zulässig war, sagte der Sprecher. Zu der Verhandlung sind auch vier Polizisten als Zeugen geladen. Eine Entscheidung fällt voraussichtlich noch am Dienstag.

G20-Einsatz: Aufarbeitung mühsam

Die Aufarbeitung gestaltet sich schwierig. Laut “Hamburger Abendblatt” gibt es trotz 150 Ermittlungsverfahren gegen Beamte wegen mutmaßlicher Übergriffe bislang noch immer keine Anklage – und das aus unterschiedlichen Gründen. So habe es etwa nicht ausreichend Beweise gegeben oder die verdächtigen Polizisten konnten nicht namentlich ermittelt werden. Das “Abendblatt” beruft sich dabei auf eine Große Anfrage der Linken in der Bürgerschaft, die der Zeitung exklusiv vorliegt. Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Linken, spricht gegenüber dem “Abendblatt” von ernüchternden Zahlen.”In jedem einzelnen Fall mögen berechtigte Gründe für die Einstellung sprechen. In der Summe aber ist dieses Zwischenergebnis der Ermittlungen sehr bedenklich.”

Auch im vergangenen Jahr hatte das Gericht bereits die Ingewahrsamnahme von Mitgliedern der sozialistischen Jugendorganisation “Die Falken” für unrechtmäßig erklärt. Allerdings hatte die Polizei dies vorher selbst als Fehler eingestanden, so dass keine Sach- und Rechtsprüfung mehr durch das Gericht vorgenommen wurde.

lk/dpa