Der überfüllte Check-In-Bereich des Helmut-Schmidt-Airports am Sonntag. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Der Flugbetrieb am Hamburger Airport läuft nach dem Stromausfall wieder nach Plan. Inzwischen ist die Ursache des Kurzschlusses geklärt. Welche Rechte Fluggäste haben und an wen sie sich wenden können.

Seit Dienstag fliegen alle Maschinen vom Helmut-Schmidt-Airport wieder nach Plan ab. Tausende Passagiere saßen dort am Sonntag fest, nachdem ein Stromausfall den Flugverkehr lahmgelegt hatte. Auch am Montag gab es noch Verzögerungen und Ausfälle. Inzwischen herrscht wieder der reguläre Flugbetrieb. 215 Starts und 217 Landungen seien für den Tag vorgesehen, so eine Sprecherin des Flughafens. Wer sichergehen möchte, dass sein Flug planmäßig startet, kann hier den aktuellen Flugplan einsehen.

Wie kam es zu dem Kurzschluss?

Nach Angaben des Flughafens war eine schadhafte Isolierung an einem Kupferkabel in der Stromversorgung des Blockheizkraftwerks Grund für den Stromausfall. Der Europäische Sicherheitsstandard schreibt zwei unabhängig voneinander betriebene Stromsysteme für die Flugpisten vor. Diese gebe es am Helmut-Schmidt-Airport zwar, jedoch trat der Kurzschluss unmittelbar “im Herzen des Kraftswerks” auf, weshalb der Flugbetrieb eingestellt werden musste. Flughafenchef Michael Eggenschwiler und Andreas Rieckhof, Staatsrat der Verkehrsbehörde, beantworten am Dienstag um 12:30 Uhr am Hamburger Flughafen Fragen von Journalisten.

War der Stromausfall vermeidbar?

Nach Einschätzung des weltweit tätigen Technik-Unternehmens DNV GL war der Stromausfall vermeidbar. “Neben redundanter Systeme muss auch eine funktionsfähige Insellösung und der störungsfreie Betrieb der internen Netze garantiert werden”, sagte Geschäftsführer Andreas Schröter. “Es gibt technische Lösungen, um einen Stromausfall, wie wir ihn am Hamburger Flughafen beobachtet haben, in Zukunft zu vermeiden.” Stromausfälle dieser Größenordnung seien fatal für gesellschaftliche Abläufe und hätten drastische ökonomische Auswirkungen. Umso wichtiger sei es, in sichere Leitungen, Netze und Sicherungskonzepte zu investieren.

Flughafenchef Michael Eggenschwiler bestätigt gegenüber dem  “Hamburger Abendbatt” dass die technische Infrastruktur des Flughafens nun geprüft würde. Außerdem räumt er ein, dass die Betroffenen während der kritischen Situation nicht optimal informiert wurden. “Daraus gilt es für die Zukunft zu lernen.”

Werden Betroffene entschädigt?

Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht bei Flugausfällen oder -verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichzahlung von wenigstens 250 Euro vor. Bei Flugdistanzen von mehr als 1.500 Kilometern können es auch bis zu 600 Euro sein.

Für die vom Stromausfall betroffenen Passagiere wird es vermutlich jedoch keine Entschädigungen geben. Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover sagt, dass es sich bei einem Stromausfall um einen außergewöhnlichen Umstand handle, der die Fluggesellschaften von ihrer Zahlungspflicht befreie. Was die Fluggesellschaften jedoch übernehmen müssten, seien alternative Beförderungen zu den Zielorten sowie eventuelle Unterbringungen in Hotels.

In jedem Fall sollten sich die Betroffenen mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um etwaige Ansprüche zu klären. Wer Beratung sucht, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden. Julia Buchweitz, Expertin für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale, sagt: “Pauschalreisende können Anspruch auf Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit geltend machen, wenn sie aufgrund des Stromausfalls mehr als einen Tag verspätet den Urlaub antreten“.

Luftmessstation Fuhlsbüttel auch ohne Strom

Übrigens: Auch die Luftmessstation am Flughafen war von dem Stromausfall betroffen. Weder am Sonntag noch am Montag ließen sich Stickoxid- oder Ozon-Werte für den Flughafen abrufen. Dank der Ausfälle dürfte der Sonntag für die Flughafenanwohner aber nicht nur deutlich ruhiger gewesen sein, sondern auch bessere Luft gebracht haben.

pal/dpa