Oliver Schröm (zweiter von rechts) im Gespräch mit seinen Kollegen von Correctiv. Foto: CIvo Mayr/ CORRECTIV
Oliver Schröm (zweiter von rechts) im Gespräch mit seinen Kollegen von Correctiv. Foto: CIvo Mayr/ CORRECTIV

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Oliver Schröm, Chefredakteur des Recherchenetzwerks Correctiv. Im Oktober enthüllte er den größten Steuerraub Europas. Jetzt wird wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegen ihn ermittelt. 

“Das ist eine Kriminalisierung von investigativem Journalismus”, so äußerte sich Correctiv-Chefredakteur Oliver Schröm gestern auf Twitter. Kurz davor hatte er erfahren, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Der Vorwurf: Er habe Informanten zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen angestiftet. 

Im Oktober 2018 hat das Recherchenetzwerk Correctiv den größten Steuerraubzug Europas aufgedeckt. Gemeinsam mit 18 Medienpartnern in Deutschland haben sie die Recherchen zu den Cum-Ex-Files veröffentlicht: Insgesamt 12 EU-Staaten wurden mit Aktienhandel, wie den Cum-Ex-Geschäften, um rund 55 Milliarden Euro Steuergelder betrogen.

Correctiv machte die Ermittlungen gegen ihren Redakteur gestern öffentlich. In einem offenen Brief an Justizministerin Katarina Barley und Finanzminister Olaf Scholz spricht sich Correctiv gegen die strafrechtliche Verfolgung von Schröm aus. Unterzeichnet haben diesen Brief schon in den ersten Stunden viele aus der Medienbranche, wie Jan Böhmermann, Sophie Passmann und Klaas Heufer-Umlauf. Viele solidarisierten sich auch in den sozialen Medien mit dem Recherchenetzwerk und mit Oliver Schröm. Ihm droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Ein Angriff auf die Pressefreiheit?

Schon vor einigen Monaten wurde in der Schweiz ein Ermittlungsverfahren gegen Schröm eingeleitet. Die Bank Sarasin war bereits 2014 in Recherchen von Schröm zu Cum-Ex aufgetaucht und ist tief in den enthüllten Skandal verstrickt. Die Schweizer Privatbank hatte den Journalisten angezeigt.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat den Fall nun von den Schweizer Kollegen übernommen. Sie bezieht sich in ihren Ermittlungen auf Paragraf 17 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, zur „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen”. Dies ist laut Correctiv das erste Mal, das dieser Paragraph auf einen Journalisten angewendet wird.

Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, sieht das kritisch. Er meint, ein Paragraph aus dem Wettbewerbsrecht kann auf diesen Fall nicht angewendet werden, bei einem Journalisten kann es kein Konkurrenzverhältnis geben. “Deshalb ist allein die Einleitung mit diesem Paragraphen ein Angriff auf die Pressefreiheit,” sagt Überall. Er sieht in den Ermittlungen eine Gefahr, auf Twitter sagte er: “Wenn Firmen den Staat instrumentalisieren, um gegen Journalisten vorzugehen, geht die Demokratie kaputt.”

Die Ermittlungen gegen den Journalisten machen auf eine aktuelle Diskussion im Bundestag aufmerksam. Dort wird gerade über ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beraten, das eine EU-Richtlinie umsetzen soll. Der hoch umstrittene Entwurf wird heute im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert.

hle/dpa