Von Lorenz Jeric, Bennet Möller, Aniko Schusterius, Kim Sichert und Luisa Werntges
Am 26. September ist Bundestagswahl. Das wird auch für einige Hamburger Politiker*innen im wöchentlichen Wechsel bedeuten: „Tschüss Elbe“ und „Hallo Spree“. Aber wie läuft er eigentlich genau ab, der Weg von Hamburg nach Berlin? FINK.HAMBURG hat den Überblick.
2021 ist in Deutschland ein Superwahljahr. Während die Hamburgische Bürgerschaft erst wieder 2025 neu gewählt wird, stehen im Frühjahr bereits Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an, im Sommer in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Auch auf Kommunalebene wird abgestimmt: in Hessen und Niedersachsen. Im großen Finale am 26. September wählen die Berliner*innen das Abgeordnetenhaus und ganz Deutschland den Bundestag.
Von der Bürgerschaft in den Bundestag
Hamburger*innen stimmen in sechs Wahlkreisen für den Bundestag ab:
Hamburg-Mitte, Hamburg-Altona, Hamburg-Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Abstimmen darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Letzteres betrifft bei Anordnung durch einen Richter Strafgefangene, psychiatrisch Verwahrte, Obdachlose und Menschen mit geistiger Behinderung oder einer Demenzerkrankung.
Momentan sind 17 der 709 Abgeordneten im Bundestag Politiker*innen aus Hamburg (Stand: Februar 2021). Sie waren zunächst in der Hamburger Bürgerschaft aktiv, oder in den Landesvorständen ihrer Parteien. Wer wissen will, wie sich die Kandidat*innen im Bundestag schlagen, kann übrigens alle Reden und gewählten Abstimmungen auf der Seite des Deutschen Bundestages einsehen.
Zwei Wege führen nach Berlin
Über eine Direktkandidatur:
Wer die deutsche Staatangehörigkeit besitzt und über 18 Jahre alt ist, kann über eine Direktkandidatur in einem der 299 deutschen Wahlkreise in den Bundestag kommen. Wichtig dabei: Man muss von einer Partei aufgestellt werden. Das geht auch, ohne Mitglied in dieser zu sein. So können sich auch unabhängige Politiker*innen um ein Direktmandat bewerben. Will keine Partei den*die Kandidat*in aufstellen, muss dieser in einer Unterschriftensammlung mindestens 200 Wahlberichtige des Wahlkreises überzeugen um trotzdem kandidieren zu können. Denn den Platz im Deutschen Bundestag – im Parlament – erhält schlussendlich der oder die Kandidat*in mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis.
Über die Landesliste:
Die zweite Möglichkeit in den Bundestag einzuziehen ist die Landesliste der Parteien. Sie wird bei der Bundestagswahl mit der Zweitstimme gewählt. Landeslisten werden von den Parteien der Bundesländer vor der Bundestagswahl aufgestellt und zählen Kandidat*innen auf, die in den Bundestag einziehen sollen. Je mehr Stimmen bei der Wahl auf die Partei entfallen, desto mehr Kandidat*innen von ihren Landeslisten ziehen ins Parlament ein. Das heißt also: Je höher der Listenplatz der Person, desto besser sind die Chancen auf einen Sitz im Bundestag.
Übrigens kann auch ein*e Direktkandidat*in zusätzlich auf der Landesliste der Partei eingetragen werden, um ohne Wahlkreisgewinn dennoch ins Parlament einzuziehen.
Mehr Plätze im Bundestag durch Ausgleichs- und Überhangsmandate
Es kann vorkommen, dass für eine Partei mehr Direktkandidat*innen ins Parlament gewählt werden, als dieser Partei nach den Zweitstimmen Sitze im Parlament zustehen. Dann spricht man von Überhangmandaten.
Sogenannte Ausgleichsmandate dienen dazu, die Überhangmandate auszugleichen. Damit soll verhindert werden, dass Parteien, die keine oder wenige Überhangmandate bekommen haben, Nachteile haben. Ziel ist dabei immer, dass die Zusammensetzung des Parlaments dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen entspricht und somit fair bleibt.
Verkleinerung des Bundestags durch Wahlrechtsreform
Durch Überhang-und Ausgleichsmandate vergrößert sich der Bundestag immer mehr. Damit die Anzahl an Abgeordneten nicht unkontrolliert zunimmt, hat der Bundestag sich im Oktober 2020 auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt: Die Zahl der Wahlkreise wird von 299 auf 280 gesenkt, die parteiinterne föderale Sitzverteilung wird geändert, und bis zu drei unausgeglichene Überhangmandate werden zugelassen. Mithilfe dieser Dämmungsmaßnahmen soll bei der Bundestagswahl 2021 eine weitere Vergrößung des Bundestags vehindert werden.
Die wichtigsten Begriffe zur Bundestagswahl
Titelbild: Luisa Werntges