Von Elisabeth Birkner und Katharina Böhmer
Die freie Wahl ist eines der wichtigsten Instrumente für die Mitbestimmung in einer Demokratie. In Deutschland ist sie sogar Grundrecht. Hier entscheiden die Bürger:innen, wer das Land in den kommenden vier Jahren regiert und somit auch welche Themen besonders gewichtet werden.
Aber wie war das noch mal mit der Erst- und Zweitstimme? Was ist noch gleich die Fünf-Prozent-Hürde und wie kann ich wählen, obwohl ich am 26. September im Urlaub bin? FINK.HAMBURG beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Bundestagswahl 2021 und frischt das Wissen aus dem Politik-Unterricht schnell wieder auf.
Wann wird dieses Jahr der Bundestag gewählt? ⮟
Der Bundestag wird alle vier Jahre neu vom Volk gewählt. In diesem Jahr schon zum zwanzigsten Mal seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Traditionell wird am Sonntag gewählt. Dieses Jahr ist das der 26. September. Die Hamburger Wahlurnen sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Wer an dem Tag keine Zeit hat, kann im Voraus per Briefwahl von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen.
Was mache ich, wenn ich am 26. September 2021 keine Zeit habe? ⮟
Wer nicht direkt im Wahllokal wählen möchte, hat die Möglichkeit, im Voraus per Briefwahl von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Zwischen dem 20. August und dem 5. September 2021 werden in Hamburg die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. In diesem Brief ist auch ein vorausgefüllter Antrag für die Briefwahlunterlagen enthalten. Dieser muss dann postalisch, persönlich oder online an die zuständige Wahldienststelle gesendet werden. Kurze Zeit später kommen die Briefwahl-Unterlagen per Post an die Meldeadresse. Ab dem 17. August ist es auch möglich, persönlich bei der zuständigen Wahldienststelle zu wählen.
Wer darf bei der Bundestagswahl wählen? ⮟
Um wahlberechtigt zu sein muss man am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und deutsche:r Staatsangehörige:r sein, also einen deutschen Pass besitzen. Zudem müssen Wähler:innen mindestens drei Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland haben. Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, können einen Antrag stellen, um in ein Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden und somit ebenfalls Wahlunterlagen zu erhalten. Nicht wählen darf, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.
Wo wähle ich in Hamburg? ⮟
Hamburg ist in sechs Wahlkreise eingeteilt:
- Hamburg-Mitte
- Hamburg-Altona
- Hamburg-Eimsbüttel
- Hamburg-Nord
- Hamburg-Wandsbek
- Hamburg-Bergedorf – Harburg
In welchem Wahlkreis man wählt, ist abhängig von der Straße, in der man gemeldet ist. Auf der Wahlbenachrichtigung, die jede wahlberechtigte Person zugeschickt bekommt, ist vermerkt, in welchem Wahlbüro sie wählen gehen kann. Wahlbüros sind meistens in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Ämtern.
Wofür ist die Erststimme? ⮟
Mit der ersten Stimme wählt man eine:n Abgeordnete:n aus dem eigenen Wahlkreis. Ein Direktmandat erhält nur, wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt. Er oder Sie kommt als Abgeordnete:r in den Bundestag. Auf diese Weise wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben.
Wofür ist die Zweitstimme? ⮟
Die Zweitstimme gibt man einer Partei. Die Mandate werden dann im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen verteilt. Jede Partei stellt eine Landesliste mit Abgeordneten auf. Das heißt, je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Kandidat:innen der Landesliste bekommen einen Platz im Bundestag. Die Zweitstimme entscheidet über den prozentualen Anteil der Parteien im Bundestag und ist daher die wirkungsvollere der beiden Stimmen.
Was ist die Landesliste? ⮟
Jede Partei stellt eine Landesliste auf, auf der sie Kandidat:innen, die für die Bundestagswahl antreten, nennt. Diese Kandidat:innen wählt man mit der Zweitstimme. Man kann sich aber nur für die ganze Landesliste einer Partei entscheiden und nicht wie bei der Erststimme bestimmte Personen auf der Liste direkt wählen. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Kandidat:innen der Landesliste bekommen einen Platz im Bundestag. Dabei ist die Reihenfolge der Liste entscheidend. Oft stehen auch die Direktkandidat:innen einer Partei noch einmal auf der Landesliste, damit sie, auch wenn sie ihren Wahlkreis nicht gewinnen, noch eine Chance auf einen Sitz im Bundestag haben.
Wofür ist die Fünf-Prozent-Hürde? ⮟
Parteien, die weniger als fünf Prozent der Stimmen bekommen, gehen leer aus. So wird sichergestellt, dass das Parlament nicht durch zu viele Meinungen zersplittert und sich immer Mehrheiten finden lassen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn eine Partei mindestens drei Wahlkreise durch einen Direktkandidaten oder einer Direktkandidatin gewinnt, zählen auch die anderen Stimmen, auch wenn sie weniger als fünf Prozent der Gesamtstimmen ausmachen. Für Parteien, die nationale Minderheiten vertreten gilt die Sperrklausel nicht. So wird beispielsweise der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) in Schleswig-Holstein von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen, weil er die dänische Minderheit repräsentiert.
Mit welcher Stimme wähle ich den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin? ⮟
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin werden nicht direkt von den Bürger:innen gewählt. Bei der Wahl gibt man seine Stimme an eine Partei oder direkt an deren Abgeordnete. Diese wählen dann im Anschluss an die Bundestagswahl den oder die Bundeskanzler:in. Dazu braucht es eine absolute Mehrheit, also müssen mehr als 50 Prozent der Abgeordneten dafür sein. Um das zu erreichen, schließen sich die Parteien zu Koalitionen zusammen.
Schau dir für den schnellen Durchblick unser Erklärvideo an: