Verschärfte Corona-Regeln an Hamburger Schulen

Mehr Tests, Masken beim Sport und 2G-Plus

Leeres Klassenzimmer
Um leere Klassenzimmer zu verhindern: Hamburger Schulen verschärfen Corona-Regeln. Foto: Unsplash

Mehr Tests und Maskenpflicht im Sportunterricht: Mit dem Wochenstart treten strengere Corona-Regeln in den Hamburger Schulen in Kraft.

Vor dem Hintergrund der vorherrschenden Omikron-Variante starten die Hamburger Schulen mit strengeren Corona-Regeln in die Woche: Die Zahl der wöchentlichen Schnelltests erhöht sich von zwei auf drei. Ausnahmen von der Testpflicht gibt es keine mehr. Zudem müssen die Schüler:innen beim Schulsport in der Turnhalle eine medizinische Maske tragen. Die 2G-Plus-Regel greift nun auch bei Schulveranstaltungen, die nicht im Schulgesetz verankert sind.

Das sind die neuen Corona-Regeln an Hamburger Schulen:

Jede:r muss sich dreimal pro Woche testen lassen

Ab Montag müssen sich Schüler:innen unter Aufsicht dreimal pro Woche testen lassen. Bislang waren zwei Coronatests pro Woche angesetzt. Die Pflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene, die zuvor noch von der Testpflicht befreit waren. Getestet wird montags, mittwochs und freitags. Alternativ können die Schüler:innen auch ein negatives Testergebnis von einem anerkannten Testzentrum mitbringen.

Sportunterricht in Innenräumen nur noch mit Maske

Beim Schulsport in der Turnhalle müssen Teilnehmende nun eine medizinische Maske tragen. “Diese Änderung ist notwendig, weil die Omikron-Variante auch einfach und doppelt geimpfte Personen infizieren und von ihnen übertragen werden kann”, so Schulsenator Ties Rabe (SPD). Wenn der Sportunterricht draußen stattfindet, seien die Schüler:innen jedoch von der Maskenpflicht befreit.

2G-Plus bei Veranstaltungen außerhalb der Schulpflicht

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt die 2G-Plus-Regel bereits. Nun finden sie auch bei Veranstaltungen in Schulgebäuden Anwendung. Die Auflage gilt jedoch nicht für den allgemeinen Lehrbetrieb oder Veranstaltungen, die im Schulgesetz verankert sind. Betroffen sind lediglich Termine, die von der Schulpflicht ausgenommen sind, wie zum Beispiel Vorträge oder Informationsabende. Eine Teilnahme für außerschulische Besucher:innen ist dann nur noch möglich, wenn sie doppelt geimpft oder genesen sind. Zusätzlich müssen sie ein aktuelles negatives Testergebnis nachweisen. Geboosterte sind von der Testpflicht befreit.

Omikron treibt Inzidenz in die Höhe

Grund für die Verschärfung der Regeln an Hamburgs Schulen ist die inzwischen vorherrschende Omikron-Variante. Durch die hochansteckende Mutation hat der lokale Inzidenzwert der Hansestadt am Montag erstmals die 1000er-Grenze überschritten (Stand vom 17.01.2021: 1055,8). Außerdem gibt das RKI eine Hospitalisierungsrate von 5,78 in Hamburg an.

ebo/dpa