Die Bundespolizei hat an den vier Adventswochenenden temporäres Waffenverbot am Hauptbahnhof in Hamburg eingerichtet. Zudem sollen mehr Kontrollen stattfinden. Was das Verbot bedeutet.
Messer, Feuerwerkskörper, Schreckschusspistolen und andere gefährliche Gegenstände: Wer an den kommenden Advenstwochenenden im Hamburger Hauptbahnhof unterwegs ist, sollte diese Gegenstände besser nicht bei sich haben. Die Bundespolizei hat per Allgemeinverfügungen temporäre Zonen für Waffenverbot in den Hauptbahnhöfen Hamburg, Hannover und Bremen eingerichtet.
Von wann bis wann gilt die Waffenverbotszone in Hamburg?
Die Verbotszonen gelten an Freitagen und Samstagen von 15.00 Uhr bis 7.00 am Folgetag. Um zu kontrollieren, ob die Verbote eingehalten werden, führt die Polizei an den Freitagen und Samstagen der Vorweihnachtszeit regelmäßige, sogenannte verdachtsunabhängige Kontrollen durch.
Warum gibt es die Verbotszonen?
“Wir haben nach der Corona-Pandemie einen erheblichen Anstieg an Auseinandersetzungen mit Waffen, insbesondere Messern, in den norddeutschen Großstadtbahnhöfen zu verzeichnen”, sagt Michael Schuol, der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover. Die zeitlich befristete Zone am Hamburger Hauptbahnhof und den anderen Bahnhöfen solle die Lage beruhigen.
Rund um den Hamburger Hauptbahnhof kooperieren daher Beamt*innen der Bundes- und der Landespolizei. Am vergangenen Wochenende prüften sie so rund 60 Personen, fertigten knapp 20 Strafanzeigen an und sprachen mehrere Platzverweise aus. Bei den Kontrollen fanden sie unter anderem Pfeffersprays, Küchen- und Taschenmesser sowie ein Butterflymesser.
Sogenannte Waffenverbotsgebiete gibt es in Hamburg seit etwa 15 Jahren. Die Polizei spricht von einem erweiterten Waffenverbotsgebiet, wenn das Führen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen über die bereits geltenden Regelungen hinaus verboten ist.
So ist es zum Beispiel bereits ganzjährig auf der Reeperbahn, auf dem Hansaplatz und im Bereich des Hans-Albers-Platzes sowie am S-Bahnhof Reeperbahn verboten, Waffen mit sich zu führen.
Folgende Waffen sind in Waffenverbotszonen verboten:
- Jede Art von Schreckschusswaffen
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
- Messer aller Art, auch Taschenmesser
- Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen
- Tierabwehrsprays, Elektroschockgeräte
- Armbrüste
- Knüppel aller Art (Baseballschläger u. ä.)
- Handschuhe mit harten Füllungen (wie Stahl, Bleistaub, Blei- und Eisengranulat u. ä.)
Auch Menschen, die einen Waffenschein besitzen, dürfen in der Verbotszone keine Waffen mit sich führen. Ausnahmen gelten unter anderem für Polizeibeamt*innen, Sicherheitsdienste und Privatpersonen mit berechtigtem beruflichen Interessen – zum Beispiel Handwerker, die für einen konkreten Arbeitsauftrag Werkzeug benötigen oder Mitarbeitende der Gastronomie, die Messer in ihrem Alltag brauchen.
Bei einem Verstoß drohen laut Polizei Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro. Bei Privatpersonen, die zum ersten Mal erwischt werden, fällt die Strafe geringer aus. Sie müssen laut Polizei mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
ega/dpa