Schalter im Bezirksamt Hamburg-Mitte. Hier erhalten obdachlose Menschen kostenlos einen Personalausweis.Foto: Will Stegeman
Bezirksamt Hamburg-Mitte. Foto: Will Stegeman

Obdachlose Menschen in Hamburg können weiter kostenlos einen Personalausweis erhalten. Das Angebot startete 2021 als Pilotprojekt und wurde nun bis Ende 2024 verlängert.

Für 2023 und 2024 werden die Personalausweis-Gebühren für obdachlose Antragsteller*innen in Hamburg von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) getragen.

Die Kosten für ein biometrisches Foto, die Beschaffung der Vordrucke für den vorläufigen Personalausweis sowie die Produktion der Personalausweise bei der Bundesdruckerei werden ebenfalls übernommen. Zuvor deckten Hilfsorganisationen diese Kosten aus Spendengeldern.

„Ein wichtiger Schlüssel“

Das Pilotprojekt startete am 1. Mai 2021 zunächst für ein Jahr. Das Kundenzentrum Hamburg-Mitte in der Caffamacherreihe 1-3 stellt seitdem Menschen ohne festen Wohnsitz kostenfreie vorläufige Personalausweise mit einer Gültigkeit von drei Monaten sowie Personalausweise mit einer Gültigkeit von zehn Jahren aus.

Bezirkssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) zufolge ist der Personalausweis ein wichtiger Schlüssel, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. „Ob eigenes Konto, Sozialleistungen oder Wohnung- und Arbeitsplatzsuche: überall sind aktuelle Ausweisdokumente Pflicht. Es ist deshalb wichtig, dass wir obdachlose Menschen, die bedürftig sind, hier gezielt und ohne viel Bürokratie unterstützen“, so Fegebank weiter. Ein Personalausweis dürfe nicht an der Frage scheitern, ob man ihn sich leisten könne.

Personalausweis-Gebühren

Für einen Personalausweis fallen Gebühren von 37 Euro an, wenn der oder die Antragsteller*in 24 Jahre und älter ist. Dieser Ausweis gilt dann für zehn Jahre. Für Menschen unter 24 Jahren kostet der Ausweis 22,80 Euro und ist für sechs Jahre gültig. Der vorläufige Personalausweis mit einer Gültigkeit von drei Monaten kostet zehn Euro.

Dem BWFGB zufolge unterliegen auch Personen, die sich im Bundesgebiet aufhalten ohne eine Wohnung zu bewohnen gem. § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) grundsätzlich der Ausweispflicht. In Hamburg gab es nach angaben der Diakonie im vergangenen Jahr fast 19.000 wohnungslose Menschen.

fra/dpa