15 Monate war das Tanzen in öffentlichen Parks und Räumen der Stadt Hamburg nicht gestattet. Nun lockert der Senat die Regelungen zum gemeinsamen Feiern, verschärft sie jedoch gleichzeitig an anderer Stelle.
Ab Freitag ist in Hamburg das Tanzen unter freiem Himmel wieder erlaubt. Der Senat reagiert damit auf die vielen illegalen Partys, die junge Menschen in den letzten Wochen in öffentlichen Parks veranstalteten. Wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag mitteilte, müssen sich Tanzwillige jedoch weiterhin an strenge Auflagen halten. Bei angemeldeten Veranstaltungen auf einem geeigneten, abgegrenzten Gelände dürfen maximal 250 Menschen ohne Maske feiern. Wer teilnehmen möchte, muss einen aktuellen Corona-Negativtest vorlegen, eine vollständige Impfung nachweisen können oder genesen sein.
Der Stadtpark wird zur alkoholfreien Zone
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach sich für die Lockerung des Tanzverbots aus, nachdem es in der Vergangenheit in Hamburger Parks zu Negativvorfällen gekommen war. Dazu zählten die Missachtung von Corona-Verordnung und Richtlinien zum Lärmschutz sowie weitere Straftaten. Im Stadtpark, den die Polizei in der vergangenen Wochen mehrfach räumte, gab es allerdings auch eine Verschärfung der Partyregeln: Laut Tschentscher darf an Freitagen und Samstagen ab 21 Uhr kein Alkohol mehr mitgeführt und konsumiert werden. Dies solle weitere Vorfälle und Ausschreitungen vermeiden.
Veranstalter sind unzufrieden
Kritische Stimmen zur Lockerung kommen aus den Reihen der Eventveranstalter:innen. Borhen Azzouz (Deutscher Eventverband) sagte gegenüber des Radiosenders NDR 90,3, dass sich Partys mit maximal 250 Teilnehmenden für die Veranstalter:innen nicht rechnen würden. Des Weiteren zweifelt er an, ob es genug geeignete Veranstaltungsflächen in Hamburg gibt. Niels Hergen aus dem Vorstand des Hamburger Clubkombinats teilt die Befürchtungen Azzouzs. Gegenüber dem Hamburg Journal forderte er deshalb Innensenator Andy Grote auf, den Veranstalter:innen eine Liste mit geeigneten Flächen zur Verfügung zu stellen.
ojo/dpa