Umdenken bei den Hamburger Grünen: Das Vermummungsverbot für Demonstrant*innen soll doch nicht gelockert werden. Die CDU bezeichnet diese Kehrtwende als „Armutszeugnis“.

Bleibt Vermummung auch künftig eine Straftat? Vier Wochen vor der Hamburger Bürgerschaftswahl distanzierten sich am Wochenende die Spitzenkandidatin der Grünen, Katharina Fegebank, und Justizsenator Till Steffen (Grüne) von ihrer Forderung, das Vermummungsverbot zu lockern.

Bislang sah das Wahlprogramm der Partei vor, dass es künftig keine Straftat mehr sein soll, wenn sich Teilnehmer*innen auf einer Demonstration vermummen. Vielmehr solle dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dadurch könne die Polizei nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie bei vermummten Demonstrant*innen einschreitet. Sie sei nicht länger dazu verpflichtet.

„Aus den Reihen der Hamburger Polizei hören wir nun aber, dass sie auch so schon jeden Bewegungsspielraum hat, den sie braucht, um deeskalierend aufzutreten“, sagte Steffen der „Welt am Sonntag“. „Wir wollen über diese Frage mit der Polizei in einen Dialog treten. Wenn sich das so bestätigt, brauchen wir die Gesetzesänderung nicht.“

Kritik aus den anderen Parteien

Das plötzliche Umdenken der Grünen stieß auf gemischte Reaktionen. Der Innenexperte der CDU-Fraktion, Dennis Gladiator, bezeichnete die Kehrtwende so kurz vor der Wahl am 23. Februar als „Armutszeugnis“. Spitzenkandidat Marcus Weinberg stellte die Glaubwürdigkeit der Grünen auf dem Kurznachrichtendienst Twitter infrage. Auch FDP und Linke äußerten sich kritisch.


nim/dpa

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