Plünderer: Die geplünderte Filiale der Supermarkt-Kette Rewe im Hamburger Schanzenviertel. Foto: dpa
Die geplünderte Filiale der Supermarkt-Kette Rewe im Hamburger Schanzenviertel. Foto: dpa

Das erste Urteil gegen einen der G20-Plünderer ist gefallen. Der geständige 19-Jährige wurde zu Arbeitsstunden verurteilt und steht zwei Jahre unter Beobachtung.

Nachdem einige G20-Randalierer mittlerweile wegen Steine- oder Flaschenwerfens verurteilt wurden, stand am Montag nun erstmals auch ein mutmaßlicher Plünderer vor Gericht. Drei Tage nach den Ausschreitungen am G20-Gipfel in Hamburg gestand Sven B., zusammen mit anderen am 7. Juli den Supermarkt der Handeskette Rewe verwüstet zu haben. Laut dem Hamburger Abendblatt entstand dabei ein Sachschaden von circa 1,7 Mio. Euro.

Der damals 18-Jährige hatte laut Ermittlungen “Lust auf Krawall” gehabt und mit einer Gehwegplatte eine Scheibe eingeschlagen. Anschließend sei er in den Laden gestürmt und habe Wodka, Brot und Süßigkeiten erbeutet. Als Grund für die spätere Selbstanzeige gab Sven B. seine Obdachlosigkeit an. Er wolle lieber in den Knast, als weiter auf der Straße zu leben. Heute bereut er die Tat.

Angeklagter ist frei “auf Bewährung”

Nun fiel das Urteil des Jugendschöffengerichts. Zuvor hatte Sven B. mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen. Das Gericht beließ es aufgrund des Geständnisses und der gezeigten Reue bei einem Schuldspruch wegen schweren Landfriedensbruchs. In zwei Jahren will die Justiz dann prüfen, ob der Angeklagte sich in Freiheit bewährt hat und den aktuellen Sachverhalt erneut bewerten.

Wie der Norddeutsche Rundfunkt berichtet, erhielt der Angeklagte zudem die Auflage zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Fall ist allerdings noch nicht zivilrechtlich abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft sucht weiterhin nach den Mittätern. Theoretisch kann jeder, der an den Plünderungen beteiligt war, belangt werden.

rob