Mietpreisbremse neu erlassen. Das Foto zeigt jemanden, der gerae einen Vertrag unterschreibt. Foto: Cherifa Akili
Mietpreisbremse für Hamburg neu erlassen. Foto: Cherifa Akili

Der Senat hat am Mittwoch für ganz Hamburg die Mietpreisbremse neu erlassen. Grund war ein Urteil des Hamburger Landesgerichts. Bis Ende Juni 2020 gilt die Zehn-Prozent-Grenze jetzt sicher für künftige Mieterinnen und Mieter.

Am Mittwochmorgen gab der Senat bekannt, dass die Mietpreisbremse in Hamburg für die nächsten zwei Jahre neu verabschiedet wurde. Grund für den erneuten Erlass ist ein Urteil des Landesgerichts Hamburg, das im Juni getroffen wurde.  Demnach wurden die bisher geltende Regelung aus formellen Gründen nicht anerkannt.

Die Mietpreisbremse soll Bürgerinnen und Bürger in Hamburg vor unverhältnismäßigen Mietsteigerungen schützen. “Die Mieterinnen und Mieter, aber auch die Vermieter müssen sich auf die geltende Regelung verlassen können”, sagte die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dorothee Stapelfeldt. Unsicherheit darüber dürfe nicht entstehen. Deswegen habe der Senat flächendeckend die Mietpreisbremse neu erlassen.

Rechtunsicherheit für Mieter seit 2015

Die neue Regelung gelte allerdings nur für neue Mietverträge. Für alle die zwischen Juli 2015 und dem Neuerlass einen Mietvertrag abgeschlossen haben, besteht weiterhin Rechstunsicherheit, räumte die Behörde ein.

Im Juni hatte das Landesgericht Hamburg in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die seit 2015 bestehende Mietpreisbremse nicht anwendbar ist. Angeklagte Vermieter legten offen, dass die Verordnung 2015 ohne Begründung erschienen war – und somit ein Formfehler vorliegt. Das Gericht stimmte zu und erklärte die zum 1. September 2015 wirksame Preisbremse für ungültig. FINK.HAMBURG berichtete.

hl/dpa