Was dürfen Radfahrer und was ist verboten? Für welche Aktionen gibt es ein Bußgeld und wofür sogar Punkte in Flensburg? Finde im Fahrrad-Quiz heraus, ob du bei allen Regeln für Radfahrer sattelfest bist.

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Was gilt als Tatbestand und kann mit einem Bußgeld geahndet werden?

Correct! Wrong!

Fährst du freihändig, kann das ein Bußgeld von fünf Euro bedeuten. Beim Radfahren zu telefonieren, ist okay, wenn du eine Freisprecheinrichtung nutzt. Auch Musik hören ist in Ordnung, solange du den Verkehr noch hörst.

Die Ampel ist auf Rot gesprungen und die Autos vor dir warten. Darfst du sie mit deinem Rad rechts überholen, um bei Grün direkt durchstarten zu können?

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Correct! Wrong!

Radfahrer dürfen tatsächlich wartende Autos rechts überholen, wenn genügend Platz vorhanden ist. Es steht allerdings nirgendwo festgeschrieben, dass Autofahrer Abstand zum Bordstein halten müssen, damit Radfahrer passieren können.

Musst du hier auf dem Radweg fahren?

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Correct! Wrong!

Wer als Radfahrer einen vorhandenen und auf diese Weise beschilderten Radweg nicht benutzt, der muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen.

Wer als Radfahrer auf dem Radweg entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist...

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Correct! Wrong!

Ist kein beidseitiger Radweg ausgewiesen, darfst du hier nicht unterwegs sein. Benutzt du den Weg trotzdem, musst du mit 20 Euro Strafe rechnen.

Du möchtest vom Radweg auf die andere Straßenseite fahren. Auf der Straße ist viel los, aber zum Glück siehst du einen Zebrastreifen. Darfst du ihn fahrend überqueren?

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Correct! Wrong!

Die Privilegien von Zebrastreifen gelten nur für Fußgänger. Fährt ein Radfahrer über den Fußgängerüberweg und sorgt dafür, dass ein Auto bremsen muss, behindert er den Straßenverkehr – und das kann sogar ein Bußgeld kosten. Im Zweifel also lieber absteigen und schieben.

Du fährst mit dem Auto durch einen mit diesem Zeichen beschilderten Kreisverkehr. An der nächsten Einfahrt möchte ein Radfahrer in den Kreisverkehr einbiegen, du musst allerdings erst an der nächsten Abzweigung raus. Wer darf wie fahren?

Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat

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Correct! Wrong!

Ist der Kreisverkehr nicht noch zusätzlich durch das rot-weiße Vorfahrtszeichen an den Einfahrtstraßen beschildert, gilt rechts vor links – der Autofahrer muss in diesem Fall also warten.

Klar, Licht am Fahrrad gehört dazu. Welche Fahrradbeleuchtung ist allerdings nicht erlaubt?

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Correct! Wrong!

Batteriebetriebene Scheinwerfer und Rückleuchten sind seit einigen Jahren zugelassen. Sofern die Sichtbedingungen es nicht verlangen, müssen sie tagsüber nicht mitgeführt werden. Blinkende Scheinwerfer oder Frontleuchten bleiben dagegen verboten.

Du fährst lieber mit dem Fahrrad zur Party, weil du ein paar Bier mehr trinken möchtest? Vorsicht, denn…

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Correct! Wrong!

Schon ab 0,3 Promille trägst du bei Unfällen eine Teilschuld und kannst dich haftbar machen. Und auch wenn du mit 1,6 Promille noch sicher fährst: Hält dich die Polizei an, kann sie dir den Führerschein entziehen. Sie hat auch die Möglichkeit, dir das Radfahren zu verbieten. Wenn du auf dem Fußweg fährst, kostet das im Übrigen zusätzlich.

Teste dein Wissen über Radregeln
Du bist ein Regelgott
Wenn man dich mitten in der Nacht wecken würde, könntest du immer noch fehlerfrei die Bußgeldhöhen für verschiedene Vergehen herunterbeten. So sattelfest wie du, ist sonst nur ein gut ausgebildeter Verkehrspolizist.
Du bist ein Sonntagsradler
Wenn du dein Fahrrad einmal in der Woche aus dem Keller holst und gerade nicht allzu viel auf den Straßen lost ist, schlägst du dich ganz wacker. An deinem Regelwissen könntest du allerdings noch ein wenig arbeiten.
Stützrad-Fahrer
Es wäre sicherer für den Hamburger Verkehr, wenn du auf dem Gehweg fahren würdest. Das kostet aber auch 15 Euro Bußgeld. Also: Regeln lernen und bis dahin lieber schieben, im Interesse aller.

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Astrid Benölken, Jahrgang 1993, hat als Kind sogar die Erziehungsratgeber ihrer Eltern gelesen, wenn ihr die Lektüre ausging. Zu ihren Lieblingsbüchern zählen Klassiker von Goethe, aber auch neue Werke, wie die des Nobelpreisträgers Ishiguro. Für ihr Ressortjournalismus-Studium mit Schwerpunkt Kultur zog Astrid aus dem kleinen Ort Seppenrade im Münsterland ins bayerische Ansbach. Nach dem Studium reiste sie mit dem Rucksack durch Südamerika, Osteuropa und Indien. Als Journalistin hat sie schon für die „Westfälischen Nachrichten“, „Faz.net“, den „Bayerischen Rundfunk“ und die „Süddeutsche Zeitung“ gearbeitet – am liebsten zu Kulturthemen. Kürzel: abe