Vom 4. Juni bis 6. Juni wurden an der HAW Hamburg die Gremien für die akademische Selbstverwaltung gewählt. Die Ergebnisse sind nun online einsehbar. Aber was sind das überhaupt für Räte?

Bei den Gremienwahlen Anfang Juni konnten an der HAW Hamburg die Fakultäts- sowie Departmentsräte und den Hochschulsenat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Hochschule, dazu zählen Professor*innen, Studierende, akademische Mitarbeiter*innen, technisches Personal sowie Verwaltungspersonal.

Der Hochschulsenat

Der Hochschulsenat besteht aus 17 Mitgliedern der Hochschule, die Professor*innen haben die Mehrheit. Der Hochschulsenat beschließt die Grundordnung der Hochschule und wirkt bei grundlegenden Selbstverwaltungsangelegen­heiten der Fakultäten und Departments mit. Dazu gehören unter anderem Haushaltsangelegenheiten, die Struktur- und Entwicklungsplanung und juristische Themen an der Hochschule.

Hier findet ihr die Ergebnisse für den Hochschulsenat.

Der Fakultätsrat

Alle vier Fakultäten der HAW (Design, Medien und Information, Life Sciences, Technik und Infomatik, Wirtschaft und Soziales) haben einen eigenen Fakultätsrat. Dieser setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen. Der Fakultätsrat trifft die Entscheidungen in allen Angelegenheiten der Fakultät, die das Studium betreffen. Unter anderem fallen die Behandlung von Reformvorschlägen für die Studien- und Prüfungsordordnung und Entscheidungen bei der Berufung von Professor*innen in das Aufgabengebiet. Er entscheidet auch, wie personelle und finanzielle Ressourcen an der Fakultät verwendet werden und berät über grundsätzliche Forschungs- und Lehrfragen der Fakultät.

Hier findet ihr die Ergebnisse für die Fakultätsräte. 

Der Departmentsrat

Dieser Rat repräsentiert jeweils die Departments der verschiedenen Fakultäten. Er besteht aus sieben Mitgliedern der Hochschule und organisiert den Lehrbetrieb, die Studienfachberatung und erteilt Vorschläge für die Studien- und Prüfungsordnung sowie den Prüfungsausschuss, welcher dann vom Fakultätsrat gewählt wird. Außerdem kann er Satzungen zur Hochschulzulassung in das Department ändern, aufheben und erlassen.

Hier findet ihr die Ergebnisse für die Departmentsräte. 

Die Amtszeit der gewählten Dozent*innen und Mitarbeiter*innen beträgt zwei Jahre, während die Amtszeit aller Studierenden nur ein Jahr dauert. In der Regel tagen die Gremien etwa vier Nachmittage pro Semester. Die Sitzungen der Gremien sind für alle Mitglieder der Hochschule öffentlich.

mew

Titelfoto: Pixabay/ulleo