27.000 Euro an die Tochter nach Syrien geschickt: Die Staatsanwaltschaft hatte eine Familie aus Neumünster wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Am Mittwoch fielen die Urteile.

Am heutigen Mittwoch mussten sich vier Mitglieder einer Familie aus Hamburg vor dem Oberlandesgericht verantworten, die ihre Tochter beziehungsweise Schwester mit 27.000 Euro unterstützt hatten. Die Frau war 2016 nach Rakka in Syrien ausgereist. Diese gilt als Hauptstadt der Terrorgruppe “Islamischer Staat” (IS). Der Staatsschutzsenat hat die vier Personen zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die vierköpfige Familie aus Neumünster hatte die mittlerweile 26-Jährige mit dem Geld unterstützt, als diese sich in Syrien aufhielt.

IS-Mitgliedschaft war der Familie bekannt

Die Familie, die aus den Eltern (55 und 54), einem Bruder (32) und einer Schwester (30) der Frau besteht, hatte das Geld im März 2016 mit Hilfe von Mittelsmännern nach Syrien gebracht. Laut dem Vorsitzenden des Staatsschutzsenats, Norbert Sakuth, wusste die Familie zu diesem Zeitpunkt bereits, dass die Tochter IS-Mitglied ist.

Wie ein Gerichtssprecher verkündete, floss das Geld unter anderem auch in die terroristische Vereinigung. Die Frau lebt laut eines Antrags der Verteidigung zurzeit in einem nordsyrischen Lager.

Urteil entspricht dem Antrag der Verteidigung

Für den Fall einer Verurteilung forderte die Generalstaatsanwaltschaft mehrjährige Freiheitsstrafen für den Bruder (dreieinhalb Jahre), die Schwester (drei Jahre) und die Mutter (zwei Jahre und neun Monate). Einzig allein der Vater sollte mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt werden.

Das Gericht entschied zugunsten der Verteidigung und verurteilte alle Familienmitglieder zu Bewährungsstrafen. Der Vater erhielt neun Monate, der Bruder und die Mutter jeweils ein Jahr und drei Monate, die Tochter ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.

dpa/mew

Titelbild: Christian Charisius/dpa