Nach dem Entzug ihrer Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg vor zwei Jahren, klagten zwei Journalist*innen gegen die Bundesrepublik. Am Mittwoch erklärte das Berliner Verwaltungsgericht das Vorgehen als rechtswidrig. 

Bei einer Akkreditierung handelt es sich um eine Zulassung für Journalisten zu Terminen, um zu berichten. Sie muss im Vorfeld angemeldet werden.

Im Juli 2017 wurden einigen Journalist*innen bereits erteilte Akkreditierungen für den am 07. und 08. Juli stattgefundenen G20-Gipfel in Hamburg wieder entzogen. Am Mittwoch erklärte das Verwaltungsgericht Berlin das behördliche Vorgehen als rechtswidrig.

Die Kläger*innen forderten, dass der Entzug ihrer Akkreditierung, die bereits vor dem Gipfel ausgestellt wurden, als rechtswidrig bewertet wird. Kurz vor 15.00 Uhr hat das Gericht der Klage zugestimmt.

Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen haben nicht vorgelegen, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin. Nachträglich eingetretene Tatsachen, auf deren Grundlage der Entzug möglich gewesen wäre, hätte es demnach nicht gegeben.

Die Lage im Juli 2017

Die Behörde begründete die Entziehung der Akkreditierungen wie folgt: Während des G20-Gipfels führten neue nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu vier akkreditierten Journalist*innen zu einer Neubewertung der Sicherheitslage. Aus diesem Grund konnte die “ordnungsgemäße Durchführung des G20-Gipfels” angeblich nur gewährleistet werden, indem die Akkreditierungen der betroffenen Journalist*innen entzogen wurden.

Das Gericht bestätigte, dass keine Gefährdung von den betroffenen Journalist*innen ausgegangen sei. Darüber hinaus stellte das Verwaltungsgericht einen Ermessensfehler fest: Die beklagte Bundesregierung hätte auf ein milderes Mittel zurückgreifen können.

Die Kläger*innen machten darüber hinaus formelle Mängel geltend. Auf Nachfrage von FINK.HAMBURG sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes, dass die Akkreditierungen nicht durch das zuständige Bundespresseamt eingezogen wurden, sondern vom Bundeskriminalamt. Des Weiteren hätte vor dem Entzug eine Anhörung durch das Presse- und Informationsamt stattfinden müssen. Dies sei nicht passiert.

Das Presse- und Informationsamt sagte, die Entscheidung, die Akkreditierungen zu entziehen, wäre “alternativlos” gewesen.

Sieben Verfahren stehen noch aus

Am Mittwoch fand der Prozess des ersten Verfahrens statt, das zwischen Journalist*innen und der Bundesrepublik in diesem Zusammenhang geführt wurde. Weitere sieben Klagen von Journalist*innen, denen ebenfalls beim G20-Gipfel die Akkreditierungen entzogen wurden, laufen noch.

Sollte die Bundesregierung auf Rechtsmittel verzichten, wird das aktuelle Urteil in einem Monat rechtskräftig. Erst danach erwartet das Verwaltungsgericht weitere Entscheidungen in den übrigen Prozessen. Die Zahl der entzogenen Akkreditierungen lag nach früheren Angaben der Bundesregierung bei 32.

Der Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) Hendrik Zörner begrüßt das Berliner Urteil. Der DJV hatte den Entzug von Akkreditierungen während des G20-Gipfels mit Sorge beobachtet. Er hofft, dass sich die Gerichte in den weiteren Prozessen an dem Urteil orientieren werden.

joz/dpa

Titelbild: Boris Roessler/dpa 

Jonas Ziock, Jahrgang 1993, wird oft von fremden Leuten gegrüßt und hört auch auf den Namen Joshi – so heißt sein eineiiger Zwillingsbruder. Mit ihm hat er in einem Arthouse-Kino in Lübeck noch gelernt, Filme von der Filmrolle abzuspielen. In Göttingen machte er seinen Bachelor in Politikwissenschaft und belegte zusätzlich journalistische Kurse. Während seines Studiums organisierte er zusammen mit Freunden subkulturelle Konzerte. Zwei der größten Bands waren die Antilopen Gang und Sick of it All. Auch in Hamburg geht er so oft wie möglich auf Metal- und Hardcore-Konzerte. Seine zweite Leidenschaft ist das Skaten. Schon als Jugendlicher fuhr Jonas von Lübeck in die Skatehalle I-Punkt, in der er heute jobbt. Oder ist es Joshi?
Kürzel: joz