Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen Elke Badde in der Freikarten-Affäre um das Rolling-Stones-Konzert im Stadtpark 2017. Der Ex-Gesundheitsstaatsrätin wird Vorteilsannahme und Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat vorgeworfen.

Am Mittwochmorgen fand der erste der beiden bisher angesetzten Gerichtsterminen zu der Klage gegen die ehemalige Gesundheitsstaatsrätin Elke Badde (SPD) statt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen die 59-Jährige lautet Vorteilsannahme und Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat.

Im September 2017 kamen 82.000 Menschen im Hamburger Stadtpark zusammen, um die Rolling Stones live zu sehen. Unter den Besuchern sollen auch der ehemalige Leiter des Bezirksamt Nord, Harald Rösler, seine Frau und Ex-Staatsrätin Elke Badde (SPD) mit Begleitung gewesen sein. Dafür müssen sie sich nun vor Gericht verantworten.

Badde bestreitet Vorwürfe

Elke Badde bestritt ein strafbares Verhalten. Sie habe das Konzert am 9. September 2017 in Hamburg gar nicht besucht, sagte sie vor dem Amtsgericht. Die beiden Karten, die sie über Harald Rösler bezogen haben sollte, hätte sie nicht erhalten und auch nicht bezahlt. “Mein Mann und ich, wir sind keine großen Fans der Rolling Stones”, sagte sie. Am Abend des Konzerts habe sie mit ihrer Familie gemeinsam Abendbrot gegessen.

Laut Staatsanwaltschaft hatte Badde zwei vom regulären Verkauf ausgenommene Tribünenkarten einschließlich vergünstigter Gebühren für je 357,50 Euro gekauft. Die Karten stammten aus einem Kontingent von 300 Kauf- und 100 Freikarten, die Harald Rösler (SPD) vom Konzertveranstalter verlangt haben soll. Sie sollten “ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamts” und “Freunden des Hauses” angeboten worden sein. Er selbst soll mit seiner Frau kostenlos zum Konzert gegangen sein.

Als weitere Grundlage für den Gerichtsprozess dient ein Dokument, das Rösler nach dem Konzert aufgesetzt und zurückdatiert haben soll. Mit dem Schreiben soll er sich von seiner Vorgesetzten die Freikarten für sich und seine Frau, sowie weitere vier Bekannte, genehmigen lassen haben. Badde soll dies ungeprüft nachträglich abgezeichnet haben. Wegen der Anklageerhebung war sie im Oktober 2018 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.

Urteil im Badde-Prozess eventuell schon am Mittwoch

Das Bezirksamt Nord war für die Genehmigung des Konzerts im Stadtpark zuständig. Auch Veranstaltungen in der Alsterdorfer Sporthalle fallen in seinen Zuständigkeitsbereich. In veröffentlichten Verträgen seien laut Informationen von “Die Zeit” auch für diese Location Klauseln über Freikarten gefunden worden.

In der Freikarten-Affäre hat die Staatsanwaltschaft insgesamt acht Anklagen erhoben. Darüber hinaus wurden Strafbefehle gegen vier Beschuldigte beantragt, von denen einer bereits rechtskräftig sei.

Das Verfahren gegen Harald Rösler sei noch offen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Amtsgericht im Falle der Anklage gegen Elke Badde noch am Mittwoch ein Urteil verkündet, sagte ein Gerichtssprecher.

cas/dpa

Titelfoto: Axel Heimken/dpa