Nach der Entscheidung des Bundestags zur Neuregelung der Organspende in Deutschland äußert der Ärzteverband Bedauern. Die Abgeordneten hatten für leichte Anpassungen gestimmt, während Gesundheitsminister Jens Spahn für eine Widerspruchslösung plädiert hatte.

Die Hamburger Ärztekammer bedauert, dass die Bundestagsabgeordneten die Organspende-Regeln nur leicht angepasst und sich nicht für die doppelte Widerspruchslösung entschieden haben. Die Abstimmungsberechtigten hätten eine Chance vertan, “einen wichtigen Baustein zur Erhöhung der Spenderzahlen auf europäisches Niveau gesetzlich zu zementieren”, sagte Kammerpräsident Pedram Emami am heutigen Donnerstag in einer Pressemitteilung.

Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen sei durch eine Widerspruchslösung nicht in Gefahr. “Ein einfaches ‘Nein’ ohne Begründung hätte ausgereicht, um zu widersprechen”, so Emami. Er forderte die Politik auf, bundesweit die Abläufe in den Transplantationskliniken zu verbessern, mehr Geld zur Verfügung zu stellen und das Personal besser zu schulen. Auch die Transplantationsbeauftragten müssten besser bezahlt werden und für die Arbeit von ihrer regulären Medizinertätigkeit freigestellt werden.

Organspenden weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung

Der Bundestag hatte am Donnerstag einen Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock beschlossen. Anstelle einer Widerspruchslösung sieht dieser Entwurf regelmäßige Hinweise auf das Thema vor, etwa beim Abholen des Personalausweises. In der entscheidenden dritten Lesung stimmten 432 Abgeordnete dafür, 200 Parlamentarier stimmten dagegen, 37 enthielten sich. Damit bleiben Organspenden in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklich erklärter Zustimmung erlaubt.

Aktuell gilt die Entscheidungslösung. Potenzielle Spender*innen müssen einer Organspende also zu Lebzeiten zugestimmt haben, im Idealfall schriftlich. Ist die Situation nach dem Tod unklar, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person gefragt. Bei einer Widerspruchslösung würde hingegen jede*r automatisch zur Organspender*in, der*die sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat.

Das Ziel der beiden Gesetzesentwürfe war, die Zahl der Organspender*innen zu erhöhen. Derzeit stehen in Deutschland rund 9000 Personen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, während es im Jahr 2019 nur 932 Organspender*innen gab. Im Jahr davor waren es noch 955 Spender*innen gewesen.

lzu/dpa
Titelfoto: Pixabay

Hier lest ihr, was ihr über den Organspendeausweis wissen müsst.

1 KOMMENTAR

  1. Ich fände es okay wenn man automatisch Spender wird, und der der es nicht möchte sich da gegen aussprechen sollte. Ich habe viele Bekannte die einfach zu faul oder zu bequem sind, sich den Organspenderausweis zu organisieren. Mein Vorschlag wäre: Der Hausarzt sollte jeden Patienten auf Organspende ansprechen dürfen – kurzes Info-Gespräch – und direkt einen Organspenderausweis ausdrucken oder im Zentralen System speichern.

Comments are closed.