Am 29. Mai wird wieder über die Elbvertiefung beraten. Der Fahrrinnenausbau soll auch größeren Containerschiffen den Weg in den Hamburger Hafen ermöglichen. Zuletzt hatten Umweltorganisationen gegen das Vorhaben geklagt.
Zum wiederholten Mal soll die Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden. Am 29. Mai geht es um die Klage mehrerer Umweltverbände, die die Maßnahme als unverhältnismäßige Schädigung des Lebensraums Elbe sehen.
Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe klagt
„Die Elbe ist jetzt schon in einem kritischen Zustand. Wenn jetzt noch eine derartige Großmaßnahme wie die neunte Elbvertiefung verwirklicht wird, dann muss sie bald wieder auf die Intensivstation“, sagt NABU-Vorsitzender Alexander Porschke. Im Mittelpunkt steht auch wieder der Schierlings-Wasserfenchel. Die Pflanze wächst weltweit nur in der Tideelbe und ist auf den Wechsel von Ebbe und Flut angewiesen.
Schon 2017 ging es um das Gewächs. Die Arbeiten an der Elbe wurden grundsätzlich genehmigt, allerdings wurden Ausgleichsmaßnahmen verordnet. Für das Gewächs wurde 2018 auf der Billwerder Insel eine neue Heimat gefunden. Die Umweltverbände halten die Maßnahmen allerdings für unzureichend.
Elbvertiefung seit 18 Jahren im Gespräch
Seit 2002 wird die Elbvertiefung geplant. Durch den Ausbau sollen auch voll beladene Schiffe mit viel Tiefgang die Elbe zwischen Cuxhaven und Hamburg befahren können. An einigen Stellen soll die Fahrrinne um bis zu 2,42 Meter vertieft werden.
Die Maßnahmen schließen nicht nur die Vertiefungen ein, an einigen Stellen soll die Fahrrinne auch breiter werden. Die Störkurve muss beispielsweise um 20 Meter erweitert werden, damit auch breite Schiffe ungehindert aneinander vorbeifahren können. Seit 2019 werden die Maßnahmen nach und nach umgesetzt. Ein Urteil über den weiteren Vorgang wird im Juni erwartet.
cgö/dpa