Umweltschutzverbände haben gegen die ergänzten Planungen bei der Elbvertiefung geklagt – und verloren. Damit kann die Elbe nun ohne weitere juristische Hürden ausgebaut werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage des Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe gegen die ergänzten Planungen bei der Elbvertiefung abgewiesen. Die Ergänzungen seien nicht zu beanstanden, so der Vorsitzende des 7. Senats Andreas Korbmacher. Im Mittelpunkt der ergänzten Planungen stehen Maßnahmen, die den nur an der Elbe beheimateten Schierlings-Wasserfenchel schützen sollen.
Durch die Baumaßnahmen ist der Lebensraum der seltenen Pflanze bedroht. Deshalb sollen die betroffenen Pflanzen in zwei alte Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke auf der Billwerder Insel umgesiedelt werden. Die Umweltschutzverbände bezweifeln, dass die Maßnahme wirkungsvoll ist. Sie fürchten, der streng geschützte Schierlings-Wasserfenchel könne dort nicht überleben.
Elbvertiefung kann weitergehen
Die Elbvertiefung soll 700 bis 800 Millionen Euro kosten und die Hafenwirtschaft ankurbeln. Nach 18 Jahren der Planung konnten 2019 die Baumaßnahmen an der Elbe beginnen. Mit der Klage wollten die Umweltschutzverbände einen Baustopp erzwingen. Ihr Scheitern macht den Weg für die Bauarbeiten nun endgültig frei.
esk/dpa
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Wenn Eva Seuken, Jahrgang 1993, Stress abbauen will, dreht sie die Musik laut und singt drauf los. Regelmäßig trainiert sie dafür in einem Frauen-Pop-Chor. Aufgewachsen ist Eva am Niederrhein, und noch immer versucht sie regelmäßig dort vorbeizuschauen, zum Beispiel zum Doppelkopfspiel mit Oma Maria. Zum Studium ging es nach Düsseldorf. Deutsch als Nebenfach war ihr schnell zu langweilig, sie blieb bei Englisch und ergänzte es mit Musikwissenschaft. Auf dem Klavier kann Eva zur Not immer noch „My heart will go on“ spielen. Nach dem Bachelor erstellte sie Marketingpläne für Zahnärzte in einer Werbeagentur, zuerst als Volontärin, später als Redakteurin. Im Büro war sie auch für die Musikauswahl zuständig – und sang gelegentlich laut mit. Kürzel: esk