Die Polizei Hamburg hat eine Angestellte entlassen, weil sie sich verfassungsfeindlich äußerte. Durch einen Hinweis aus Lüneburg wurde die Polizei auf die Mitarbeiterin aufmerksam.
Weil sie der Reichsbürger-Szene angehören soll, hat die Hamburger Polizei einer Mitarbeiterin fristlos gekündigt. Die Verwaltungsangestellte fiel durch verfassungsfeindliche Aussagen auf.
Gemeinsam mit ihrem Mann hatte die 46-Jährige Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Lüneburg eingelegt. Äußerungen im Schreiben gaben Hinweise darauf, dass die Mitarbeiterin Teil der Reichsbürger-Bewegung ist: Das Paar stellte etwa die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in Frage. „In dem Widerspruch standen die typischen Reichsbürgerthesen, die auch im Internet zu finden sind“, sagt ein Beamter dem “Hamburger Abendblatt” – Reichsbürger erkennen die BRD nicht an. Die Szene gilt als verfassungsfeindlich.
Mitarbeiterin verweigert Gespräch
Wie ein Polizeisprecher am Mittwoch bestätigte, leitete die Stadt Lüneburg am 8. September den Widerspruch weiter an die Hamburger Polizei. Jene ließ den Inhalt vom Verfassungsschutz prüfen. Von dort kam die Einschätzung: Die Aussagen seien klar verfassungsfeindlich. Die Polizei lud die Mitarbeiterin zu einem Gespräch. Als sie dem Termin fernblieb, kündigte man ihr fristlos. Ob die Verwaltungsangestellte die Kündigung anfechtet, konnte der Sprecher nicht sagen.
Das “Hamburger Abendblatt” berichtet, die 46-Jährige habe in der Vergangenheit unter anderem über einen längeren Zeitraum im Vorzimmer der Wasserschutzpolizei-Leitung gearbeitet. Es gäbe keine Hinweise darauf, dass sie dienstliche Informationen missbraucht habe. Auch sei sie dem Verfassungsschutz bisher nicht aufgefallen.
Der Polizeisprecher sagte, die Polizei prüfe jeden Extremismusverdacht gegen Mitarbeiter*innen sehr sorgfältig. Bestätige sich der Verdacht, entlasse man sie aus dem Dienst.
Reichsbürger-Bewegung ist heterogen
Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutzes ist die Reichsbürger-Bewegung eine heterogene, nicht zusammenhängende Szene. Sie besteht “aus Einzelpersonen ohne Organisationsanbindung, Kleinst- und Kleingruppierungen, länderübergreifend aktiven Personenzusammenschlüssen sowie virtuellen Netzwerken”. Gemeinsamkeit aller Anhänger*innen: Sie bestreiten die Rechtmäßigkeit und Souveränität der Bundesrepublik und lehnen ihre Rechtsordnung ab.
maj/dpa