Der Senat hat die Corona-Maßnahmen verschärft und den Außerhausverkauf von alkoholischen Getränken ab Mittwoch nun gänzlich untersagt. Das neue Verbot gilt zu jeder Tageszeit und im gesamten Stadtgebiet.
Der Senat verschärft die Corona-Maßnahmen und verbietet in der gesamten Hansestadt den Ausschank von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken. Das Verkaufsverbot gilt ab sofort und zu jeder Tageszeit. „Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind – insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen – werden in der gesamten Stadt untersagt“, teilte der Senat am Dienstag mit.
Nicht davon betroffen seien handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen oder
-tüten. Auch nichtalkoholische Getränke wie Kaffee und Kakao können laut Gesundheitsbehörde weiterhin zum Mitnehmen verkauft werden. “Alkohol ist ein wesentlicher Treiber, um Abstands- und Hygieneregeln zu vernachlässigen”, erklärte die Sprecherin.
Bislang galt das Ausschankverbot nur in Teilen der Sternschanze, Ottensen und Winterhude ab 16 Uhr. Grund dafür war, dass viele Menschen gemeinsam ihre heißen Getränke schlürften und sich dabei nicht an die Abstands- und Hygieneregeln hielten.
Senat beschließt weitere Maßnahmen
Neben dem Alkoholvebot beschloss der Senat, dass derzeit keine Passagiere mehr eine Kreuzfahrt antreten dürfen. Nur die Abfertigung von Reisenden, die mit dem Kreuzfahrtschiff im Hamburger Hafen ankommen, bliebe erlaubt. Mit dieser Maßnahme sollen die Kontakte weiter reduziert werden.
Angaben der Sozialbehörde zufolge, sollen allerdings für Menschen in Pflege während der (Vor-)Weihnachtszeit weiterhin kulturelle und soziale Angebote bestehen: Bewohner*innen von Wohneinrichtungen der Pflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Hospizen, Service-Wohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen werden unter strengen Hygienevorgaben beispielsweise Balkonkonzerte ermöglicht.
Durch die Schutzmaßnahmen sind insbesondere Ältere in Pflege-Einrichtungen besonders stark belastet. Eine Anpassung in der Verordnung (§ 30a) regelt, dass Balkonkonzerte und andere Darbietungen im Freien unter Hygienevorgaben zulässig sind. #CoronaHH https://t.co/WAro7eMeyk pic.twitter.com/5yQR66VeYp
— Sozialbehörde (@sozialbehoerde) December 8, 2020
Laut Senatssprecher Marcel Schweitzer werden möglicherweise weitere Einschränkungen am Dienstag kommender Woche entschieden.
cis/dpa
[…] Für den gesamten Lockdown gilt ein striktes Alkoholverbot im Freien. Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt, Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. In Hamburg wurde bereits schon der Ausschank von alkoholischen Getränken untersagt. […]