Der Rechnungshof macht klar: Die Corona-Kredite sind notwendig und richtig. Bei der Verwendung der Gelder durch den Hamburger Senat sieht er aber Gefahren.

Der Rechnungshof hat Hamburgs rot-grünen Senat vor einer nicht regelkonformen Nutzung der Corona-Notfallkredite gewarnt. Rechnungshof-Direktor Philipp Häfner betonte bei der Präsentation der “Beratenden Äußerung” seiner Behörde zur Haushaltslage 2020/21 zwar, es sei richtig, dass zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihren Folgen Hilfsprogramme in Milliardenhöhe zur Verfügung stehen. Das Geld solle jedoch ausschließlich als Hilfe zur Bewältigung der Folgen der Pandemie genutzt werden. “Wir sehen die Gefahr, dass an dieser Stelle das Geld zu weit eingesetzt wird für Dinge, die zwar allgemein wünschenswert sind, aber nicht aus Notfallkrediten finanziert werden dürfen”, sagte Häfner.

Fragliche Verwendung der Gelder

Bislang gebe darauf zwar keine Hinweise, da der Senat seine Planungen noch nicht konkretisiert und auch noch keine entsprechende Drucksachen in die Bürgerschaft eingebracht habe. Gleichwohl habe der Rechnungshof an dieser Stelle eine “intensiv blinkende gelbe Warnlampe” aufgestellt, sagte Häfner.

Aktuell seien rund drei Milliarden Euro Notkredite für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie vorgesehen. Häfner erklärte: “Die Maßnahmen, die aus Kreditmitteln finanziert werden, müssen in einem konkret belegbaren inhaltlichen Zusammenhang mit der Pandemie-Abwehr stehen.” Außerdem müsse das Geld während der Notlage bis 2022 ausgegeben werden.

Bei zwei geplanten Maßnahmen sei das aber zumindest fraglich, sagte der Rechnungsprüfer mit Blick auf den Haushaltsplanentwurf, den der Senat am Mittwoch in die Bürgerschaft einbringen will.

  • So fänden sich in dem dazugehörenden Finanzbericht unter anderem unter dem Stichwort “Digitale Polizei” Ausgaben von insgesamt 31 Millionen Euro.
  • Und unter dem Stichwort “Mobilitätswende” seien Ausgaben für den Radverkehr in Höhe von 80 Millionen Euro verzeichnet.

Diese Maßnahmen dürften zwar tatsächlich sinnvoll sein, bemerkte Häfner. Deswegen dürften sie aber noch lange nicht aus Corona-Notfallkrediten finanziert werden.

Skeptisch zeigte sich der Rechnungshof-Direktor auch mit Blick auf die Bauinvestitionen. Bereits in der Vergangenheit sei dafür mehr Geld eingeplant worden, als dann letztlich ausgegeben worden sei. “Wir sehen hier die Gefahr, dass angesichts der noch einmal sehr deutlich steigenden Haushaltsansätze hier mehr Geld im System ist als tatsächlich gebraucht wird und verbaut werden kann.”

“Spartöpfe” sollen laut Rechnungshof vermieden werden

Häfner warnte davor, Gelder aus Corona-Nothilfekrediten auf diese Weise für spätere Jahre anzusammeln. Das lasse die Schuldenbremse nicht zu, Gelder der Corona-Hilfsmittel dürften nicht in “Spartöpfen” landen und für spätere Zwecke genutzt werden.

Die eigentlich finanzpolitisch schwierige Zeit beginne erst 2023. Die sinkende Wirtschaftsleistung werde zu sinkenden Steuereinnahmen führen,  voraussichtlich 250 Millionen Euro jedes Jahr. Gleichzeitig müssten bereits aufgenommen Kredite zurückgezahlt werden, 175 Millionen Euro pro Jahr von 2025 an.

Ausdrücklich keine Kritik übte Häfner an der Gesamthöhe der coronabedingten Neuverschuldung in Höhe von rund 8,8 Milliarden Euro von 2020 bis 2024. “Das Handeln des Senats in Bezug auf die Neuverschuldung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist nicht zu kritisieren.” In dieser Phase bestehe eher die Gefahr zu wenig Geld in die Hand zu nehmen als zu viel.

erg/dpa

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