Ein Friseur schneidet einem Jugendlichen die Haare. Beide tragen keine Maske. Ab Samstag wil der Senat das Friseuren wieder erlauben.
Ab Samstag können Friseure auch wieder ohne Maske ihre Kunden bedienen. Das beschloss der Hamburger Senat am Dienstag. Foto: OrnaW/Pixabay

Der Senat will wieder ein Stück mehr Normalität mit neuen Corona-Regeln ermöglichen. So können Friseure und weitere Geschäfte ab Samstag das 2G-Modell nutzen – und sich von der Maskenpflicht verabschieden.

Die Stadt Hamburg weitet die 2G-Regelung nun auch auf Friseure und Teile des Einzelhandels aus. Das teilte der Senat am Dienstag in einer Pressekonferenz mit. Dabei sollen die Inhaber:innen von Geschäften selber entscheiden können, ob sie den Zutritt nur für Geimpfte und Genesene ermöglichen wollen. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag.

Im Gegenzug entfallen dort Auflagen wie die Maskenpflicht. Ausdrücklich ausgenommen von der neuen Corona-Verordnung sind Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Hier müssen weiterhin Masken getragen und Abstände eingehalten werden, Zugang ist aber hier für jeden weiterhin möglich?

Neben Friseuren können ab Samstag auch Seniorentreffs und Anbieter:innen körpernahe Dienstleistungen wie Massagestudios auf das 2G-Modell setzen und somit von den Lockerungen profitieren. Die einzige Ausnahme gilt für die Sexarbeit, wie Senatssprecherin Julia Offen auf Nachfrage sagte. Hier gelte weiterhin die 3G-Regelung.

Dennoch wird es vorerst noch keine Aufhebung von geltenden Corona-Regeln geben. Das in der Stadt geltende Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol ab 22 Uhr soll demnach laut Senatsangaben weiterhin Bestand haben.

Weihnachtsmärkte ebenfalls mit 2G möglich

Im Hinblick auf die Situation der Weihnachtsmärkte will der Senat den Betreibenden ebenfalls eine 2G-Lösung ermöglichen. Gerade bei Märkten, die sehr kompakt sind, wie beispielsweise der Markt auf dem Rathausplatz, soll durch einen Zaun um das Gelände relativ einfach der Zugang kontrolliert werden können.

Für Genesene und Geimpfte entfallen auch hier Abstand, Maskenpflicht und eine Personenbegrenzung. Lediglich die Kontaktdaten müssen die Betreibenden weiter erfassen.

Die 2G-Regelung kann auch nur für Teilbereiche des Marktes ausgewiesen werden, etwa für Glühweinstände. Auch bei den Weihnachtsmärkten überlässt der Senat den Betreibenden die Entscheidung, auf welches Modell sie setzen wollen.

ikt