Hamburg von oben. Man sieht viele Wohnhäuser und den Hafen. Thema: Wohngeld.
Hamburg von oben. Thema: Wohngeld. Foto: Pixabay/ moerschy

Ende 2021 haben in Hamburg 12.045 Haushalte Wohngeld bezogen – das sind weniger, als noch im Jahr zuvor. Der staatliche Zuschuss zu den Wohnkosten betrug durchschnittlich 224 Euro.

12.045 Hamburger Haushalte erhielten Ende Dezember 2021 einen Mietzuschuss durch das Wohngeld. Das sind 915 Haushalte weniger, als noch letztes Jahr – 2020 stieg die Anzahl der Haushalte erstmals wieder an. Ein möglicher Grund dafür waren Änderungen im Wohngeldrecht, durch die sich der Kreis der Berechtigten im Jahr 2020 vergrößerte. Die durchschnittliche Unterstützung im Jahre 2021 betrug 224 Euro. Ohne die Unterstützung hätten diese Haushalte fast die Hälfte ihres Einkommens für die Miete ausgegeben, heißt es in der Erhebung des Statistikamt Nord. Der Mietzuschuss senkte den Mietanteil um 19 Prozentpunkte auf durchschnittliche 30 Prozent.

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Mieter*innen oder Eigentümer*innen können ihn beantragen, wenn sie ein geringes Einkommen haben und ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können. Anspruch auf einen Mietzuschuss haben Menschen, die trotz Einkommen ihre Mietkosten nicht decken können.

Auch beispielsweise Rentner*innen, Kurzarbeiter*innen oder Studierende, die kein Bafög bekommen, können einen Anspruch haben. Die Höhe der Sozialleistung ist abhängig von vielen Faktoren wie Miete, Einkommen, Haushaltsmitglieder und der Mietstufe. Letzteres ist abhängig von der Stadt beziehungsweise der Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet.

Wohngeldreform ab 1. Januar 2023

Ab Januar 2023 will die Bundesregierung das durchschnittliche Wohngeld von bisher 180 Euro auf 370 Euro erhöhen. Außerdem sollen deutlich mehr Menschen Anspruch auf die Sozialleistung haben. Das Bundeskabinett hatte das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz Ende September verabschiedet.

Anlaufstellen

Mietzuschuss zu beantragen, ist kostenlos und erfolgt schriftlich. Zuständig ist in Hamburg die Wohngelddienststelle des jeweiligen Bezirksamtes. 

Weiterführende Links:

lig/dpa