Ein Bagger holt bei Arbeiten zur Elbvertiefung Schlick aus einem Hafenbecken.
Ein Bagger holt bei Arbeiten zur Elbvertiefung Schlick aus einem Hafenbecken. Die umstrittene Verklappung großer Mengen Elbschlick vor der Insel Scharhörn ist vom Tisch. Archivfoto. Foto: Axel Heimken/dpa

Im Streit um den bei der Elbvertiefung anfallenden Schlick haben Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Einigung erzielt. Vor Scharhörn soll kein Schlick entsorgt werden. Grund dafür ist das Naturschutzgebiet in der Nähe.

Im Streit um den Schlick, der bei der Elbvertiefung anfällt, haben Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen laut Kieler Landesregierung eine Einigung erzielt. Besonders umstritten waren die Pläne Hamburgs, Schlick vor Scharhörn zu entsorgen. Die Nordseeinsel gehört zu Hamburg und liegt in der Nähe eines Naturschutzgebietes. Diese Pläne seien nun vom Tisch, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Stattdessen solle mehr Schlick zur Tonne E3 bei Helgoland gebracht werden.

Verschiedene Interessen unter einen Hut bringen

Das Schlickproblem wurde am heutigen Dienstag auf Ministerebene in einer digitalen Runde besprochen. Laut Goldschmidt sei es darum gegangen, die Interessen des Hamburger Hafens in seiner Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland mit den Interessen des Naturschutzes, des Wattenmeeres und der Elbe miteinander in Einklang zu bringen.

Tschentscher sieht drei Deponien

Im Vorfeld sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher im NDR-Interview, dass er mindestens drei Unterwasser-Deponien sehe. Eine davon ist das Gebiet um die Tonne E3 in Helgoland. Dabei handelt es sich um ein Gebiet mit über 30 Metern Wassertiefe in der Nordsee beim gleichnamigen Seezeichen. Dort wird seit 2005 Baggergut aus Hamburg untergebracht. Schleswig-Holstein werde dies weiterhin ermöglichen, auch wenn die ursprünglich vereinbarten Mengen bereits ausgeschöpft sind.

Eine weitere liegt in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee. Im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen wird so das Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres bezeichnet – also jener Teil des Meeres, über den ein Küstenstaat Souveränität ausübt. Die Nutzung in der AWZ hat Hamburg beim Bund beantragt, die Genehmigung kann aber noch dauern.

Die dritte Deponie, die Tschentscher im Interview nannte, ist die Ablagestelle vor Scharhörn, die nun nicht mehr in Betracht gezogen wird.

Tschentscher wünsche sich außerdem ein baldiges Ende für das Abkippen von Hafenschlick in der Elbe am Neßsand. „Das soll möglichst bald unterbleiben, weil es ökologisch schädlich und unwirtschaftlich ist”, so der Bürgermeister im Interview mit dem Norddeutschen Rundfunk.

lin/dpa